Filmregisseure auf Distanz zur Diagonale

Redaktion, 21. November 2003, 19:16

Verband der Filmregisseure Österreichs sieht "keine Perspektive für eine Teilnahme" und sagen ab

Wien/Graz - Der Wirbel rund um die neue Diagonale unter Miroljub Vuckovic und Tillmann Fuchs beunruhigt den VP-Kunststaatssekretär Franz Morak weiterhin nicht - zumindest fördern Nachfragen im BKA nichts Gegenteiliges zutage: Morak stehe weiterhin voll und ganz hinter dem neuen Leitungsteam. Es sei Sache der Filmschaffenden, die Intendanten zu akzeptieren und die Diagonale als Plattform zu nutzen.

Unterdessen scheint der Wille zur Akzeptanz in der heimischen Branche geringer denn je. Auch der Verband der Filmregisseure unter dem Vorsitz von Michael Kreihsl, Dieter Berner und Virgil Widrich sieht in einem gestern veröffentlichten Rundschreiben "keine Perspektive für eine Teilnahme" an der Diagonale:

"Das bei Publikum wie Filmschaffenden etablierte Festival wurde ohne Not einer Umstrukturierung und Neuausrichtung unterzogen. In diesen Entscheidungsprozess wurden die Filmschaffenden nicht eingebunden. Die bislang präsentierten Vorhaben und Zielsetzungen der neuen Leitung sind vage und widersprüchlich." Als einzigen Ausweg aus der Misere sehen die Regisseure "nur die Möglichkeit, dass der neue Trägerverein aufgelöst wird und, analog den Statuten der alten Diagonale, verbindliche Regeln zwischen den Vertretern der Kunst und den Vertretern der Politik für eine Neubesetzung und Neuorientierung festgelegt werden." (cp, DER STANDARD, Printausgabe, 27./28. 9.2003)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.