Wiener Gemeinderat bestätigt Gutachten des Wiener Verfassungsdienstes: Ehrungen - auch Ehrengräber - aus der NS-Zeit bereits seit 1945 außer Kraft
Redaktion
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Wien - Der Wiener Gemeinderat hat vergangenen Mai das
Ehrengrab des NS-Luftwaffenoffiziers Walter Nowotny am
Zentralfriedhof aufgehoben. Nun stellt sich heraus, dass dieser
Beschluss und darauf folgende Aufregung gar nicht notwendig gewesen
sein könnte: Sämtliche Ehrungen aus der NS-Zeit sind laut einem neuen
Gutachten des Verfassungsdienstes der Magistratsdirektion nämlich
ohnehin schon seit 8. Mai 1945 nicht mehr gültig. Am Donnerstag,
hat der Gemeinderat gegen die Stimmen der FPÖ an diese Rechtslage
erinnert.
Überraschende Folge dieser Erkenntnis: Nicht nur das Grab
Nowotnys, sondern sämtliche aus den Jahren 1938 bis 1945 errichteten
Ehrengräber in Wien dürften ungültig sein. Dies gilt etwa auch für
den 1939 verstorbenen Fußballstar Matthias Sindelar, wie
Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (S) bestätigte. Wie mit den Gräbern nun umgegangen werden soll, ist
offen. Die Grünen wünschen sich, dass die Anfang September
eingesetzte Ehrengräberkommission unter der Leitung des
Restitutionsbeauftragten Kurt Scholz eine Lösung erarbeiten soll.
Dieser Vorschlag wurde dem Kulturausschuss bzw. Bürgermeister Michael
Häupl (S) zugewiesen.
Das Gutachten des Verfassungsdienstes - es ist mit 22. September
2003 datiert - beruft sich auf das Rechtsüberleitungsgesetz aus dem
Jahr 1945 sowie auf die 21. Kundmachung der Provisorischen
Staatsregierung vom 12. Juni 1945: Rechtsvorschriften über Orden,
Ehrenzeichen und Waffenabzeichen des Deutschen Reiches wurden dadurch
per 8. Mai 1945 außer Kraft gesetzt - und damit auch sämtliche
Ehrungen, die auf diesen Vorschriften beruhen, so die Ansicht des
Verfassungsdienstes.
Seitens der SPÖ, die den Antrag eingebracht hatte, der ÖVP und der
Grünen wurde das Gutachten begrüßt. "Damit ist klargestellt, dass
Ehrungen dieses nicht demokratischen, verbrecherischen Regimes nach
1945 nie Gültigkeit hatten", sagte etwa VP-Gemeinderat Andreas
Salcher. Ablehnend äußerte sich die FPÖ. Gemeinderat Harald Stefan
bezweifelte, dass sich das im Gutachten genannte
Rechtsüberleitungsgesetz auch auf individuelle Rechtsakte beziehe.
Die Begründung des Verfassungsdienstes sei "schlicht und einfach
falsch", so der freiheitliche Mandatar.(APA)
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