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Das umstrittene Grab für den NS-Luftwaffenoffizier Walter Nowotny am Wiener Zentralfriedhof.

Foto: APA/BARBARA GINDL
Wien - Der Wiener Gemeinderat hat vergangenen Mai das Ehrengrab des NS-Luftwaffenoffiziers Walter Nowotny am Zentralfriedhof aufgehoben. Nun stellt sich heraus, dass dieser Beschluss und darauf folgende Aufregung gar nicht notwendig gewesen sein könnte: Sämtliche Ehrungen aus der NS-Zeit sind laut einem neuen Gutachten des Verfassungsdienstes der Magistratsdirektion nämlich ohnehin schon seit 8. Mai 1945 nicht mehr gültig. Am Donnerstag, hat der Gemeinderat gegen die Stimmen der FPÖ an diese Rechtslage erinnert.

Überraschende Folge dieser Erkenntnis: Nicht nur das Grab Nowotnys, sondern sämtliche aus den Jahren 1938 bis 1945 errichteten Ehrengräber in Wien dürften ungültig sein. Dies gilt etwa auch für den 1939 verstorbenen Fußballstar Matthias Sindelar, wie Kulturstadtrat Andreas Mailath-Pokorny (S) bestätigte. Wie mit den Gräbern nun umgegangen werden soll, ist offen. Die Grünen wünschen sich, dass die Anfang September eingesetzte Ehrengräberkommission unter der Leitung des Restitutionsbeauftragten Kurt Scholz eine Lösung erarbeiten soll. Dieser Vorschlag wurde dem Kulturausschuss bzw. Bürgermeister Michael Häupl (S) zugewiesen.

Das Gutachten des Verfassungsdienstes - es ist mit 22. September 2003 datiert - beruft sich auf das Rechtsüberleitungsgesetz aus dem Jahr 1945 sowie auf die 21. Kundmachung der Provisorischen Staatsregierung vom 12. Juni 1945: Rechtsvorschriften über Orden, Ehrenzeichen und Waffenabzeichen des Deutschen Reiches wurden dadurch per 8. Mai 1945 außer Kraft gesetzt - und damit auch sämtliche Ehrungen, die auf diesen Vorschriften beruhen, so die Ansicht des Verfassungsdienstes.

Seitens der SPÖ, die den Antrag eingebracht hatte, der ÖVP und der Grünen wurde das Gutachten begrüßt. "Damit ist klargestellt, dass Ehrungen dieses nicht demokratischen, verbrecherischen Regimes nach 1945 nie Gültigkeit hatten", sagte etwa VP-Gemeinderat Andreas Salcher. Ablehnend äußerte sich die FPÖ. Gemeinderat Harald Stefan bezweifelte, dass sich das im Gutachten genannte Rechtsüberleitungsgesetz auch auf individuelle Rechtsakte beziehe. Die Begründung des Verfassungsdienstes sei "schlicht und einfach falsch", so der freiheitliche Mandatar.(APA)