Gehrer will Verlängerung des Stammzellen-Moratoriums
Nordwesteuropäische Staaten treten für weniger strenge Regeln ein
Redaktion
,
Brüssel - Bildungsministerin Elisabeth Gehrer hat sich am
Montag beim EU-Wettbewerbsrat in Brüssel für die Verlängerung des zu
Jahresende auslaufenden Moratoriums für die Förderung der Forschung
an embryonalen Stammzellen durch EU-Mittel ausgesprochen. Sie hoffe
weiter auf die Unterstützung von Deutschland, Italien und Portugal,
die eine Aufhebung des Moratoriums verhindern könnten, sagte Gehrer
vor österreichischen Journalisten. Österreich trete vielmehr für den
Vorrang der adulten Stammzellen-Forschung ein, die zuletzt
"ermutigende Ergebnisse" gezeigt habe.
Das geltende Moratorium für die Förderung von embryonaler
Stammzellen-Forschung durch das 6. Rahmenprogramm der EU war im
Vorjahr unter anderem auf das Drängen Österreichs zu Stande gekommen.
Nun hat die Kommission neue, striktere Vorschläge unterbreitet, die
unter anderem vorsehen, dass nur Embryonen, die vor dem 27. Juni 2002
entstanden sind, zur Herstellung so genannter Stammzelllinien
freigegeben werden. Konkret handelt es sich dabei um menschliche
Embryonen, die bei der in vitro-Fertilisation (IVF) anfallen. Nach
Angaben Gehrers verlangen Großbritannien, die Niederlande, Schweden
und Dänemark freizügigere Regelungen für die Förderung der Forschung
an embryonalen Stammzellen.
Entscheidungen waren am Montag keine vorgesehen. Ein Beschluss soll
beim nächsten EU-Wettbewerbsrat am 27. November fallen, sagte Gehrer.
Entscheidend dürfte die weitere Haltung Portugals sein. Nach Angaben
von Delegationskreisen hat sich Portugal am Montag in Brüssel noch
nicht dezidiert geäußert. Deutschland, Österreich und Italien alleine
haben aber im Ministerrat zu wenige Stimmen, um ein Aufheben des
Moratoriums zu verhindern. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.