Überraschungs- Spitzenreiter siegte im zweiten Einzelzeitfahren vor David Millar und baute die Gesamtführung auf Gonzales de Galdeano aus
Redaktion
,
Albacete - Der spanische Überraschung-Spitzenreiter
Isidro Nozal dominiert die 58. Spanien-Radrundfahrt weiter nach
Belieben. Am Freitag gewann der 25-jährige Once-Profi, der bisher
noch kein bedeutendes Rennen für sich entschieden hatte, auf der 13.
Etappe das zweite Einzelzeitfahren der Vuelta. Nozal brauchte für die
53,3 km auf einem Rundkurs um Albacete 1:02:03 Stunden, gewann vor
dem Briten David Millar und dem Russen Sergej Iwanow und baute seine
Führung im Gesamt-Klassement auf seinen Landsmann Igor Gonzalez
Galdeano auf 3:03 Minuten aus.
Der Steirer Peter Luttenberger wurde Etappen-94. (+ 6:56 Minuten)
und fiel in der Gesamtwertung auf Rang 48 zurück (+ 1:16:13 Stunden).
Nozal, der schon das erste Zeitfahren in Saragossa vor Millar
gewonnen hatte und dabei noch als Überraschungssieger gefeiert wurde,
kontrollierte beim längsten Zeitfahren der Vuelta-Geschichte das Feld
und nahm seinem schärfsten Verfolger Galdeano mehr als eine Minute
ab. Once-Teamchef Manolo Saiz, der bisher Galdeano als Gesamtsieger
favorisierte, will nun umdisponieren. "Nozal hat die Chance auf den
Sieg, und wir müssen ihn dabei unterstützen", erklärte er. (APA/dpa)
13. Etappe (Zeitfahren rund um Albacete/53,3 km):
1. Isidro Nozal
(ESP) 1:02:03 Std. - 2. David Millar (GBR) + 0:13 Min. - 3. Sergej
Iwanow (RUS) 0:40 - 4. Bert Grabsch (GER) 0:44 - 5. Klaus Möller
(DEN) 0:45 - 6. Igor Gonzalez Galdeano (ESP) 1:15 - weiter: 94. Peter
Luttenberger (AUT) 6:56
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.