Wien - Der frühere Präsident der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof, Gottfried Strasser (69), ist der neue Rechtsschutzbeauftragte in Sachen Lauschangriff und Rasterfahndung. Wie das Justizministerium am Dienstag auf STANDARD-Anfrage mitteilte, wird Strasser den bisherigen Überwachungskontrollor Rudolf Machacek (75) am 1. Oktober ablösen. Der ehemalige Verfassungsrichter Machacek wird künftig als Stellvertreter fungieren.

Gottfried Strasser ging Anfang 2000 als Chef der Generalprokuratur in Pension. Er war unter anderem auch Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte. Zuletzt kritisierte er immer wieder das Weisungsrecht des Justizministers in Einzelstrafsachen.

Die Rasterfahndung wurde im Oktober 1997 als "besondere Ermittlungsmethode" zugelassen, Lausch- und Spähangriffe im Juni 1998. Laut Innenministerium wurden im Vorjahr zwei große Lauschangriffe gegen die Drogenmafia durchgeführt, einer davon war erfolglos. 2001 gab es eine groß angelegte Lauschaktion, ein Jahr zuvor waren es fünf. Eine Rasterfahndung, also einen computergesteuerten Abgleich aller zur Verfügungen stehenden Daten, gab es nach offiziellen Angaben noch nie.

Die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten dauert jeweils fünf Jahre. Personelle Vorschläge machen Verfassungsgerichtshof, Rechts- anwaltskammertag und Volksanwaltschaft, die Entscheidung trifft der Justizminister. (simo/DER STANDARD, Printausgabe, 17.09.2003)