Wien - In der Debatte um die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser und anderen Bürgern hielt am Dienstag die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland fest: selbstverständlich würden bei der Besteuerung von Honoraren für alle Staatsbürger die gleichen Regeln gelten.

Zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass das Finanzamt in einem ähnlich gelagerten Fall wie jenem Grassers entschieden, dass Steuerpflicht besteht. Demnach sei dem Schauspieler Otto Tausig mitgeteilt worden, er sei für jene Honorare, die er von seinen Auftraggebern sofort an Wohlfahrtseinrichtungen weiterleiten lässt, voll steuerpflichtig.

"Professioneller Auftraggeber"

Im Einzelnen hielt die Finanzlandesdirektion am Dienstag fest: würden Honorare für bestimmte bewertbare Leistungen wie Vorträge, Lesungen, Schauspielleistungen, usw. ausdrücklich oder schlüssig vereinbart, dann seien diese Honorare dem Steuerpflichtigen zugeflossen "und auch dann zu versteuern, wenn sie auf Wunsch des Leistungserbringers direkt an einen Dritten gezahlt werden". Eine schlüssige Vereinbarung von Honoraren kann insbesondere dann gegeben sein, "wenn eine Leistung (z. B. Schauspielleistung) von einem professionellen Auftraggeber (z. B. Veranstalter von Events, Theater, Rundfunk- oder Fernsehanstalt) in Auftrag gegeben und honoriert wird".

Die Finanzlandesdirektion führte dabei folgendes Beispiel an: "Eine Rundfunkanstalt ersucht einen Schauspieler, an einem Hörspiel mitzuwirken; der Schauspieler kennt aus seiner wiederholten Tätigkeit die Höhe der zur Anwendung kommenden Sätze und ersucht, den ihm zustehenden Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden."

Würden dagegen derartige Honorare weder ausdrücklich noch schlüssig vereinbart und werde es dem Auftraggeber überlassen, einen von diesem festzusetzenden Betrag für gemeinnützige oder ähnliche Zwecke zu spenden, "dann sind dem Empfänger keine zu versteuernden Honorare zugeflossen". "In einem solchen Fall leistet der Auftraggeber eine bei ihm nicht absetzbare Spende."

Als Beispiel nannte die Finanzlandesdirektion für diesen Fall einen Fremdenverkehrsverein, der einen Schauspieler ersucht, einen Vortragsabend zu gestalten. Der Schauspieler verlange dafür kein Honorar, sondern stelle es dem Veranstalter frei, einen Betrag für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

"Diese in der Finanzverwaltung akkordierten Grundsätze werden von allen Finanzämtern für alle Steuerpflichtigen in gleicher Art angewendet", betonte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland.

SPÖ fühlt sich bestätigt

Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland bestätige die Rechtsauffassung der SPÖ in der Causa Grasser, betonte SPÖ-Budgetsprecher Christoph Matznetter.

Demnach sei die Steuerpflicht für Honorare im Zusammenhang mit Vorträgen oder künstlerischen Auftritten und dergleichen auch dann gegeben, wenn ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart, sondern nur schlüssig ausbedungen worden sei, so Matznetter.

Dies sei immer dann der Fall, wenn der Vortrag oder die künstlerische Leistung von einer professionellen Agentur vermittelt oder Veranstalter bestellt wurde - bei Finanzminister Karl-Heinz Grasser seien das beispielsweise Eventveranstalter, Vortragsagenturen, Banken mit Informationstagen, beim Schauspieler Otto Tausig seien das Theater oder Rundfunkanstalten. Das gelte auch dann, wenn der spezifizierte Betrag an einen Dritten fließe, so Matznetter. Bei Grasser habe dieser Betrag pro Vortrag 7.000 Euro ausgemacht. Beim Finanzminister flossen die Vortragshonorare überdies nicht nur direkt an Dritte, sondern auf ein von ihm als Treugeber eingerichtetes und vom Notariatskammer-Präsidenten geführtes Konto, welches daher ausschließlich Grasser zuzurechnen sei.

"An der Steuerpflicht, der der Finanzminister bisher nicht entsprochen hat, besteht hiermit kein Zweifel mehr", betonte der SPÖ-Budgetsprecher. Jedenfalls habe auch Grasser mit seiner heutigen Aussendung "eingestanden, dass er mittlerweile Selbstanzeige durch Offenlegung seines Falles gegenüber seinem Finanzamt erhoben hat. "Mit diesem Eingeständnis wird klar, dass möglicherweise eine Verkürzung von Abgaben seit 2002 stattgefunden hat."

Grasser: "Habe korrekt gehandelt"

Grasser hatte zuvor in einer Aussendung erklärt: "Ich habe pflichtgemäß gehandelt und meinem Finanzamt alles offen gelegt. Es sind die unabhängigen Beamten, die darüber entscheiden ob eine Steuerpflicht besteht oder nicht! Ich lege größten Wert darauf, dass ich korrekt gehandelt habe."

Matznetter erwartet allerdings nun, dass Grasser "umgehend der Öffentlichkeit den Nachweis über die Einzahlung der bisher nicht entrichteten Umsatzsteuer für 2002 erbringt. Diese muss der Steuerpflichtige zum Wirkendwerden der Selbstanzeige gleichzeitig mit der Offenlegung gegenüber seinem Finanzamt entrichten", betonte der SPÖ-Politiker. (APA)