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Wien - Stefan Weber, dem Rock-Professor, ist diesmal gar nicht zum Lachen und Possenreißen zumute. Er zwingt sich trotzdem dazu - für seine treuen Fans, Kult-Berufenen und Kulturbeauftragten, die ihn, gut beleuchtet von TV-Kameras, durch die Baustelle des scheinbar für diesen Anlass eröffneten neuen Bezirksgerichts in einen winzigen Saal schieben.

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Dort muss eine junge Richterin den Spagat zwischen Drahdiwaberl-Kostümball und Paragraf 50, Waffengesetz schaffen - was ihr überraschend gelingt:

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Der frühere AHS-Lehrer, Künstler und Frühpensionist wird wegen "mangelnder Strafwürdigkeit der Tat" freigesprochen. Er freut sich darüber mehr, als er es hier zeigen kann.

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Am 27. Jänner gab Weber in der Reihe "Schurkenstaaten zu Gast im Rabenhof" sein Bühnendebüt als "Kara Ben Nemsi" von Karl May. Dazu dienten ihm seine zwei Revolver, die er seit 20 Jahren bei Auftritten als "Supersheriff" in Verwendung hat. Sie waren wie immer mit Platzpatronen gefüllt. Neu war diesmal das Interesse der Polizei daran: Die Waffen wurden noch in der Bühnengarderobe beschlagnahmt, der Künstler angezeigt. Er besaß wohl eine Waffenbesitzkarte, aber keinen Pass, die Colts auch auszuführen.

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"Für dieses Kapitalverbrechen bekenne ich mich schuldig", sagt er zur Richterin. Sie sollte aber schon wissen, dass er "nie auf der Straße den Revolverhelden gespielt" habe. Warum er auf der Bühne keine Theaterwaffen verwendet hat? - "Die echten haben einfach besser gewirkt", sagt Weber.

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Mailath-Pokorny - wie Weber behauptet, seine Tochter gratuliert zum Freispruch

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Sein Verteidiger Klaus-Peter Schrammel freut sich, dass ausgerechnet Österreich am 11. 9. mit einem "gefassten Terroristen" aufwarten kann: "Hier ist er!" - Einige Zuschauer klatschen. In einer ernsteren Minute sorgt sich der Anwalt um die Freiheit der Kunst, erinnert an Qualtinger, Achternbusch und Bernhard und nennt die Provokation "eine soziale Verpflichtung der Kunst".

Zudem empört ihn die Ignoranz der Anklagebehörde, die sein Bemühen um eine Diversion abgelehnt hatte. "Dabei bietet sich eine gemeinnützige Leistung als Wiedergutmachung geradezu an", meint der Anwalt: "Zum Beispiel ein Auftritt Webers beim Polizeiball."

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Der Künstler ist nachher erleichtert: "Mein Vertrauen in die Justiz ist wieder hergestellt", sagt er. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Daniel Glattauer, DER STANDARD Printausgabe 12.9.2003)

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