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Das Steuerschlupfloch Leasing bleibt erhalten

Foto: Archiv
Luxemburg/Brüssel - Ein Umsatzsteuerschlupfloch für die Dienstfahrzeuge österreichischer Unternehmen hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) offen gehalten. Die Richter bekräftigten das Recht, gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland zu leasen ohne dann noch in Österreich auf sie Umsatzsteuer entrichten zu müssen. Firmen können dadurch auch künftig von der Steuererstattung bei den deutschen Finanzämtern profitieren.

Im Fall des Tiroler Unternehmens "Cookies World" entschied der EuGH damit bei der Auslegung der sechsten EU-Mehrwertsteuerrichtlinie gegen die Steuerpraxis des Finanzministeriums und für Firmen, die bei deutschen Leasingunternehmen Fahrzeuge anmieten, um sie in Österreich einzusetzen. Für den Leasingnehmer hat das den Vorteil, dass er die vom Leasinggeber in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs vom deutschen Fiskus wieder zurück bekommen kann. Wien wollte diesen Vorsteuerabzug bislang aber nicht akzeptieren und belegte die Fahrzeuge einheimischer Unternehmen erneut mit der österreichischen Umsatzsteuer.

Für die Luxemburger Richter war das eine EU-rechtswidrige doppelte Besteuerung des selben Sachverhalts - nämlich des Leasings - in zwei Mitgliedstaaten. Das Finanzministerium hatte dieses Urteil nach einem entsprechenden Gutachten des EuGH-Generalanwalts von Oktober bereits erwartet und daher im Jänner die entsprechenden Vorschriften geändert. Doch auch hiergegen hat die EU-Kommission bereits wieder ein Verfahren eingeleitet.


Ausgepackt

Mehr Erfolg dürfte der österreichische Gesetzgeber mit seiner Verpackungsverordnung haben. Das Entgelt, das Handelsunternehmen hiernach für Papier- und Plastiktaschen an die Altstoff Recycling Austria abzuführen haben, hält der Generalanwalt in einer Stellungnahme von Donnerstag für EU-konform. (Jörg Wojahn, Der Standard, Printausgabe, 12.09.2003)