Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die österreichischen Sonderregelungen für das Leasing eines Pkw im Ausland untersagt. Die österreichischen Regelungen stünden im Gegensatz zum Steuerrecht der EU, entschied der Gerichtshof am am Donnerstag.

Österreich hatte 1995 eine besondere "Eigenverbrauchsabgabe" eingeführt, um Steuernachlässe beim Kfz-Leasing in Deutschland zu kompensieren und so das Leasen eines Fahrzeuges im Nachbarland finanziell weniger attraktiv zu machen. Gegen die Regelung hatte die Cookies World VertriebsgesmbH geklagt. Bei dem Mehrwertsteuerstreit zwischen der österreichischen Autobranche und dem Fiskus geht es laut BMW-Österreich um ein geschätztes Volumen von insgesamt 500 bis 600 Mio. Euro pro Jahr.

Das Finanzministerium hat das negative Urteil des EuGH bereits vorweggenommen und im Jänner dazu eine neue Verordnung erlassen. Auch diese wird aber von Autohändlern und Juristen als EU-widrig eingestuft. Die EU-Kommission hat dagegen ein Verfahren eröffnet. (APA)