Generalanwalt Siegbert Alber erlaubt in seinem Gutachten nun auch inländischen Transportunternehmern, deren Lkw die gesamte Brennerstrecke im Transit durchfahren haben, die zwischen 1997 und 2000 EU-rechtswidrig zu viel kassierte Straßengebühr wieder zu verlangen. Zu zahlen hat die Asfinag, wenn die EuGH-Richter Albers Vorlage folgen, und der Oberste Gerichtshof in Wien, der den Fall in Luxemburg vorgelegt hatte, die fällige Summe feststellt.
Der EuGH hatte bereits im Jahr 2000 geurteilt, dass die Brennermaut Ende der 90er-Jahre ausländische Fahrzeuge diskriminierte und auch zu hoch gewesen sei. Der Generalanwalt hält nun fest, dass die unter Bundeskontrolle stehende Asfinag auch Österreicher nicht benachteiligen dürfe, nur weil sie mehr als eine Teilstrecke der Brennerautobahn befahren. Die entsprechende EU-Richtlinie verbiete nämlich eine unterschiedliche Behandlung der Lkw nach Start- oder Zielort.
Ökopunkte-Urteil