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Frage: Wird die Voest privatisiert und entpolitisiert?

Antwort: Nein. Alle vier Parteien im oberösterreichischen Landtag treten - wenn auch über unterschiedliche Vehikel - für eine massive Beteiligung des Landes an der Voest ein. Aktien, die jetzt die Staatsholding ÖIAG für den Bund hält, gehen lediglich in den Besitz einer anderen Gebietskörperschaft über. Als der Bund seine Beteiligung am Flughafen Wien an Niederösterreich verkaufte, sprach kein Experte von Privatisierung, ebenso wenig wäre ein Verkauf der Telekom Austria an die mehrheitlich im Staatsbesitz befindliche Swisscom eine Privatisierung.

Frage: Was bringt die höhere Mitarbeiterbeteiligung?

Antwort: Die Voest-Belegschaft ist heute über eine Stiftung mit 6,4 Prozent am eigenen Unternehmen beteiligt und soll nach der Abgabe der ÖIAG-Anteile 10,1 Prozent halten. Im Fall einer feindlichen Übernahme kann ein Aktionär mit mehr als zehn Prozent ein so genanntes "squeeze out" verhindern. Das heißt: Firmenübernehmer, die mehr als 90 Prozent aller Aktien besitzen, können die restlichen Aktionäre zwingen, ihre Anteilsscheine zu verkaufen. Bleibt der Übernehmer unter 90 Prozent, was mit 10,1 Prozent Mitarbeiteraktien garantiert ist, kann er dies nicht. Bezahlt werden die Mitarbeiteraktien von den Mitarbeitern selbst, und zwar aus der jährlichen Lohnerhöhung.

Frage: Beschlossen wurde auch eine Anleihe. Weshalb?

Antwort: Die ÖIAG bleibt für mindestens drei weitere Jahre Voest-Aktionärin, in exakt der Höhe des Anleihevolumens, bekommt aber sofort Geld, so als ob die Aktien schon verkauft würden. Begeben wird keine "Wandelanleihe" von der Voest selbst, sondern eine "Umtauschanleihe" von der ÖIAG auf Voest-Aktien. Das Instrument ist teuer, nur ein die politischen Turbulenzen beruhigender Zwischenschritt hin zur "Vollprivatisierung" und die Bedingungen der Anleihe sind noch unbekannt. Die ÖIAG will sich offenbar vorbehalten, erst am Ende der Anleihelaufzeit zu entscheiden, ob die Anleihen - wie es normal wäre - in Voest-Aktien getauscht werden oder in bar abgefunden werden.

Frage: Hat Oberösterreich ein Vorkaufsrecht?

Antwort: Nein. Die Entscheidung, welcher Investor wie viele Aktien bekommt, hängt von der Nachfrage ab und wird bis zu einem gewissen Grad von den Investmentbanken gesteuert. Dem Emittenten ÖIAG (politisch) genehme Investoren könnten also in einem beschränkten Umfang bevorzugt werden. Erwartet wird momentan, dass je die Hälfte der Aktien, die an die Börse kommen, an in- und ausländische Käufer gehen. Eine Mehrheit an österreichischen Aktionären ist dennoch wahrscheinlich, weil schon jetzt rund 36 Prozent in inländischer Hand sind.

Frage: Können die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich oder die Landes Hypo eigentlich Voest-Aktien kaufen, so viel sie wollen?

Antwort: Auch nein. Nach § 29 Bankwesengesetz ist eine einzelne Beteiligung einer Bank an einer Nichtbank mit 15 Prozent der Eigenmittel beschränkt. Alle Beteiligungen einer Bank zusammen dürfen 60 Prozent ihrer Eigenmittel nicht überschreiten. (miba/DER STANDARD Print-Ausgabe, 9.9.2003)