Empfehlung für Liberalisierung und Privatisierung
Sowohl die Bundeswettbewerbsbehörde als auch der Bundeskartellanwalt hielten es für "wettbewerbspolitisch begrüßenswert", wenn es in Zukunft möglichst rasch zu einer Lockerung des strengen öffentlich-rechtlichen Konzessionsregimes, zu einer Forcierung von Ausschreibungen und auch zu einer teilweisen Abgabe bestehender Linienkonzessionen an private Interessen käme, heißt es in der Aussendung des Justizministeriums.
Das Ergebnis der kartellgerichtlichen Entscheidung auf 119 Seiten entspreche sowohl einer Forderung des Rechnungshofs aus dem Jahr 1993, die beiden Bundesbusunternehmen zusammenzuführen, als auch dem an die Adresse der ÖIAG gerichteten Auftrag der Bundesregierung.
Der Fall sei sowohl rechtlich als auch sachlich extrem kompliziert. Den gesetzlichen Amtsparteien, Bundeskartellanwalt und Bundeswettbewerbsbehörde, erscheine das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung auf Grund der im Verfahren erfolgten sachverständigen Klärungen plausibel. Beide Amtsparteien hätten sich daher entschlossen, die Entscheidung nicht mit Rekursen an den Obersten Gerichtshof zu bekämpfen.
Ohne Auflagen
Das Kartellgericht hatte die Übertragung der Postbus AG an die ÖBB am 14. August ohne Auflagen bewilligt. Durch die Zusammenführung entstehen keine marktbeherrschende Stellung im österreichischen Nahverkehr, lautete die Begründung. Die Kartellrichter schlossen sich in ihrer Begründung einem Gutachten der deutschen Wettbewerbsrechtlerin Doris Hildebrand an, die Anfang Juli festgestellt hatte, dass mit dem Zusammenschluss keine marktbeherrschende Stellung im heimischen Nahverkehr entstehe.
Ein Rekurs hätte den Zusammenschluss von Post- und Bahnbus erneut erheblich verzögert. Beobachter hätten für diesen Fall mit einer Entscheidung erst Ende November/Anfang Dezember gerechnet. Wäre der Deal jetzt nicht endgültig genehmigt worden, hätten die ÖBB die Möglichkeit gehabt, aus dem vor einem Jahr geschlossenen Vertrag mit dem Verkäufer ÖIAG unter Ausnützung einer Klausel zurückzutreten.