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Foto: EPA/EFE/ALBERTO MARTIN/mk mda
Die Schlichtungsstelle WIPO hat nun eine Entscheidung im Fall "Pierce Brosnan v. Network Operations Center" gefällt. Der bekannte James Bond-Darsteller bekommt nun die Rechte an der Domain "piercebrosnan.com".

Berühmtheiten als Marken

Die WIPO ist eigentlich nur für markenrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen eingeführt worden, doch häufen sich in letzter Zeit auch Beschwerden von Berühmtheiten. Die WIPO ist in vielen Fällen bislang davon ausgegangen, dass auch Berühmtheiten markenrechtlichem Schutz bedürften. Dies musste nun auch der Beschwerdegegner von Brosnan - ein etwas dubioses Unternehmen mit Sitz in Kanada zur Kenntnis nehmen. Zudem ist das Unternehmen "Alberta Hot Rods" schon eine bekannte Größe bei der Schlichtungsstelle - bei ähnlichen Domain-Streitigkeiten tauchte das Unternehmen schon auf - Gegner waren unter anderem Pamela Anderson, Michael Crichton, Kevin Spacey, aber auch Albert Einstein und die "Scorpions".

Umleitung

Die Domains mit den Namen der Berühmtheiten dienen meist nur als Umleitung auf celebrity1000.com (bei "piercebrosnan.com" noch immer der Fall), ein Seite des Unternehmens, auf der über Stars und Sternchen berichtet wird und Banner-Einblendungen erfolgen. Im Gegensatz zu Brosnan hatten die Scorpions jedoch Pech mit ihrer Klage. Das Gericht konnte keine Erfüllung eines Tatbestandes sehen und so findet man sich statt auf einer Seite der Band auf einer Pornoseite wieder.(red)