Teilzeitrecht bis zum Schuleintritt des Kindes
Arbeitswelten
"Recht auf Teilzeitarbeit" soll noch heuer kommen
ÖAAB: Gesetz soll ebenso Rückkehrrecht auf Vollzeitbeschäftigung sichern
Linz - Der ÖAAB Oberösterreichs urgiert jetzt die Einführung
des "Rechts auf Teilzeitarbeit", das bereits im Regierungsprogramm
verankert sei. Ein entsprechendes Gesetz sollte noch heuer kommen,
forderte Oberösterreichs ÖAAB-Obmann Landeshauptmann-Stellvertreter
Franz Hiesl am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Linz.
Der berufliche Wiedereinstieg der Mütter scheitere bislang sehr
häufig am fehlenden Angebot qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze. Die
Regierung wolle berufstätigen Eltern bis zum Schuleintritt oder
vollendeten siebenten Lebensjahr ihrer Kinder den Anspruch auf
Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitregelung bei gleichzeitigem
Rückkehrrecht auf Vollzeitbeschäftigung gewähren, erläuterte Hiesl:
"Dieses Recht soll für ArbeitnehmerInnen mit mehr als drei Jahren
Betriebszugehörigkeit in Betrieben mit mehr als 20 MitarbeiterInnen
verwirklicht werden". Weiters solle auch für BeamtInnen die
Teilzeitarbeit unter 50 Prozent der Normalarbeitszeit ermöglicht
werden, so der ÖAAB. (APA)