Wien - Der so genannte Haban-Mord - der Juwelier Siegfried Goluch wurde am 9. Mai 1998 bei einem Raubversuch in der Wiener Innenstadt mit einem Kopfschuss getötet - wird vermutlich doch noch ein Schwurgericht in Wien beschäftigen. Obwohl er in dieser Sache in seiner italienischen Heimat mit zwei angeblichen Komplizen im zweiten Rechtsgang rechtskräftig freigesprochen worden ist, sitzt Massimiliano F. (31) bereits seit Monaten in der Bundeshauptstadt in U-Haft. Staatsanwalt Walter Geyer will gegen den Italiener Anklage wegen Raubmordes als Beteiligter erheben.

Bei Berufungsverhandlung in Bologna freigesprochen

Massimiliano F. hatte im Dezember 2000 in Italien für den Raubmord in Wien zunächst 16 Jahre Haft ausgefasst. Seine Komplizen erhielten lebenslange bzw. 18 Jahre Haft. In der Berufungsverhandlung in Bologna wurden jedoch sämtliche Angeklagten im März 2002 freigesprochen.

Für die österreichische Justiz war das kein Anlass, die Haftbefehle gegen die drei Verdächtigen zurückzunehmen: Das in Wien anhängige Verfahren war niemals eingestellt worden, den Fall hatte man zu keinem Zeitpunkt an Italien abgetreten. "Die eigene Justiz kann nicht ausgehebelt werden. Ein ausländisches Verfahren berührt das österreichische Verfahren dann nicht, wenn die Tat in Österreich vorbereitet und durchgeführt wurde", so Staatsanwalt Geyer unter Hinweis auf internationales Recht. (APA/DER STANDARD, Printausgabe, 28. August 2003)