Der Betriebsleiter und Wurstmeister eines bekannten Fleisch- und Wursterzeugers wurde am im Wiener Landesgericht nach dem Lebensmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Bei mehreren Proben hatten Prüfer in der Extrawurst einen längst nicht mehr zulässigen Wasseranteil von fast 60 Prozent fest gestellt. Um die Wurst und den Leberkäse in schönem Rot glänzen zu lassen, war ein Schimmelpilz mitverarbeitet worden, dessen Verwendung seit 1998 gesetzlich verboten ist.

Wurst zu rasch grau

Die Wurst wurde angeblich zu rasch grau, so dass man in dem Betrieb schließlich eine Gewürzmischung heranzog, die eine Appetit anregende rote Farbe garantierte. Das Gewürz wurde komplett verpackt zugeliefert, er habe die Zusammensetzung daher nicht geprüft, machte der Wurstmeister geltend. Das wäre allerdings seine Pflicht gewesen, hielt dem der Richtersenat (Vorsitz: Karlheinz Seewald) entgegen. Auch der Verweis auf die "Inhomogenität der Fleischqualität" besänftigte das Gericht nicht.

"Die Geldstrafen scheinen bei Ihnen nicht zu fruchten", bemerkte der Vorsitzende nach einem Blick ins Strafregister des mehrfach einschlägig vorbestraften Mannes. "Sollte man sich noch ein Mal sehen, wird man sich andere Maßnahmen überlegen müssen", drohte er unmissverständlich. Das heutige Urteil ist rechtskräftig. (APA)