U+C ist nicht mehr die rechtsfreundliche Vertretung von The Archive AG.

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Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen, die im Namen der schweizerischen The Archive AG Abmahnungen an tausende Internetnutzer wegen des Konsums von Videostreams auf der Pornoplattform Redtube versandt hatte, hat ihr Mandat niedergelegt. Das schreibt Anwalt Thomas Fell, der im Namen eines Beklagten gegen die Forderungen vorgegangen war, am Anwalt24-Blog.

Er hatte von U+C einen Nachweis über die rechtliche Haltbarkeit der Abmahnungen verlangt, da seiner Ansicht nach The Archive AG gar nicht im Besitz der Rechte zu den fraglichen Videoclips war. Im Rahmen dieser negativen Feststellungsklage wurde ihm vom zuständigen Gericht schließlich mitgeteilt, dass die Kanzel besagte Firma nicht mehr vertrete.

Aus der Schusslinie

U+C war infolge der Abmahnwelle heftig kritisiert worden. Nach Einschätzung von Fell könnte der Rückzug ein Versuch sein, sich selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Gleichzeitig wird die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken damit erschwert, da diese – sofern keine andere Kanzlei übernimmt – nun direkt an das Unternehmen in die Schweiz überstellt werden müssen.

Gegenwind

Die im Dezember losgetretene Abmahnwelle hat auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die mittlerweile gegen U+C ermittelt. Kontroversen gibt es auch bezüglich der Ermittlung der IP-Adressen sowie der gerichtlich erwirkten Herausgabe der Inhaberdaten – zu der das Kölner Landgericht seine ursprüngliche Meinung mittlerweile geändert hat.

Gegenwind gab es auch von Seiten der Bundesregierung, die Streaming in einer eigenen Einschätzung nicht als Urheberrechtsverletzung einstufte. Das Landgericht Potsdam hat die Abmahnungen mittlerweile ebenfalls für unrechtmäßig befunden. (red, derStandard.at, 14.05.2014)