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Löwe gegen Lindwurm: Im Zivilverfahren der BayernLB gegen die Verkäufer der Hypo Alpe Adria kann es nun ans Eingemachte gehen. Der Sachverständige hat sein Gutachten vorgelegt.

Foto: reuters/bader

Wien - Neuer Stoff für die Auseinandersetzung zwischen BayernLB und Hypo Alpe Adria, genauer der Hypo-Mitarbeiterprivatstifung MAPS. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, der Wiener Wirtschaftsprüfer Werner Festa, hat sein Gutachten vor wenigen Tagen abgeliefert.

Kurz zur Orientierung, worum es in dem Streit vor dem Wiener Handelsgericht geht: Die BayernLB, die 67 Prozent der Kärntner Landesbank 2007 um 1,75 Milliarden Euro erworben hat, fühlt sich von den Verkäufern getäuscht. Unter ihnen war die MAPS; die Klage geht zunächst nur gegen sie, weil das die Prozesskosten begrenzt. 

Für Laien verständlich

Größte Verkäuferin war das Land Kärnten bzw. die Kärntner Landesholding. Die Bayern führen bei ihren Gründen für die Irrtumsanfechtung zum Beispiel an, nichts von den in Nebenabreden vereinbarten Rücknahmeverpflichtungen bei der Kapitalerhöhung der Hypo Leasing Holding via Vorzugsaktien gewusst zu haben.

Festa wurde im Juni 2013 beauftragt; er hat seine Expertise "aus Gründen der Übersichtlichkeit" in zwölf Teilgutachten aufgedröselt - plus Einleitung. Laut Gericht musste er die ihm gestellten Fragen "unter strikter Berücksichtigung der Nachvollziehung auch für Laien kurz und präzise beantworten".

Basis für Urteil

Ein zentrales Thema dreht sich um die Frage, ob die Vorzugsaktien trotz Nebenabreden zum Kernkapital gezählt werden konnten (das war auch die Frage in den Strafprozessen; etliche Gutachter verneinen sie). Zudem hat Festa untersucht, ob es eine "arglistige Täuschung der Klägerin durch die Beklagte" gab und inwiefern da allenfalls eine "Kausalität mit dem Kaufentschluss" bestand.

Um das Wichtigste vorwegzunehmen: Festa, dessen Gutachten der freien Beweiswürdigung des Gerichts unterliegt, gibt keine endgültigen Antworten. Er hat das vorhandene Material zusammengetragen, auf Basis dessen wisse man nun aber "genug, um ein Urteil finden oder einen Generalvergleich schließen zu können", glauben Informierte.

Maximal fünf Millionen

Bei der Frage der Vorzugsaktien geht Festa davon aus, dass rund 20 Mio. Euro nicht zum Eigenkapital hätten gezählt werden dürfen. Weil aber zwei Drittel davon bei der Vertragsunterzeichnung noch nicht bei externen Investoren platziert waren, könnten die Involvierten aber maximal bei rund fünf Mio. Euro getäuscht haben, schreibt Festa sinngemäß.

Er hält es für möglich, dass Exbanker und Ex-MAPS-Vorstand Wolfgang Kulterer nicht ausschließen konnte, dass die Bayern die Hypo (hätten sie die Wahrheit gekannt) gar nicht bzw. nur billiger gekauft hätten. Das Verhalten Tilo Berlins hält er dagegen für die Kaufentscheidung der Bayern nicht für kausal.

Trotzdem gekauft

Hätten die Bayern Bescheid gewusst, hätten sie laut Gutachten drei Möglichkeiten gehabt: die Hypo gar nicht, trotzdem oder zu anderen Konditionen zu kaufen. Der Gutachter geht davon aus, dass es nur dann zu einem "Transaktionsabbruch" gekommen wäre, wenn es bei Auffliegen der wahren Umstände auch zu einem "Vertrauensverlust" zwischen Bayern und Österreichern gekommen wäre.

Angesichts der fehlenden strategischen Alternativen der BayernLB (sie wollte expandieren), und der Tatsache, dass sie ihre Erkenntnisse aus der Due Diligence "vernachlässigte", leitet Festa ab, dass die Bayern die Hypo trotzdem gekauft hätten - und höchstens "geringfügige" Kaufpreisanpassungen durchgeführt hätten. Wirtschaftsprüfer Festa will nichts zu seinem Gutachten sagen; das Verfahren Bayern-MAPS geht demnächst weiter. (Renate Graber, DER STANDARD, 12.5.2014)