Ist die Vorbereitung auf die Erstkommunion außerhalb des Religionsunterrichts zulässig?

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Auch aus einer Erstkommunion kann ein Kulturkampf werden. In der Volksschule im niederösterreichischen Atzenbrugg-Heiligeneich wurde das Erlernen der Kommunionslieder in den Musikunterricht verlegt. Dagegen protestierte ein Elternpaar im Namen seiner konfessionslosen Tochter. Der Landesschulratspräsident erklärte, die Praxis sei in Ordnung. Das wiederum hob der Leiter der Rechtsabteilung im nö. Landesschulrat per Weisung auf - und ist jetzt von Versetzung bedroht. LH Erwin Pröll unterstützt mit mächtiger Stimme seinen Landesschulratschef.

Wie fast immer in solchen Fällen liegt auf allen Seiten eine Aura von Verbissenheit über der Szene. Es ist wohl etwas exzessiv, Kommunionslieder im Musikunterricht (angeblich auch im Rechenunterricht) zu üben. Das konfessionslose Kind musste nicht mitmachen, doch die Eltern wollen überhaupt keine Lieder, in denen Gott vorkommt, außerhalb des Religionsunterrichts dulden.

Kein Gottesstaat

Staat und Kirche sollten möglichst getrennt sein. Man kann es aber auch für ein Bildungsdefizit halten, wenn ein kleiner Bürger eines Landes, das 1000 Jahre lang von einer bestimmten Kultur geprägt wurde, von ebenjener nichts mitbekommen soll.

Niederösterreich ist mehrheitlich katholisch, aber kein Gottesstaat. Das ist sozusagen der übergeordnete Gesichtspunkt. Auch nicht unwichtig: Kulturkämpfe in der Volksschule sollte man sich überlegen. (Hans Rauscher, DER STANDARD, 9.5.2014)