Wien/Klagenfurt/München - Das Gerichtsgutachten im Milliardenstreit zwischen der Hypo Alpe Adria und der BayernLB ist fertig. Der Prozess um inzwischen fünf Milliarden Euro kann stattfinden, was auch strittig war. Es könne sich um legitime Kredite der BayernLB handeln - auf Basis der Hypo-Jahresabschlüsse. Aber: Die Bayern hätten als Mutter auch mehr über ihre Tochter wissen können, als in deren Bilanzen steht.

Beide Banken fühlen sich in ihrer Position in Stellungnahmen gegenüber der APA, der Teile des 61-seitigen Gutachtens vorliegen, bestätigt. Das Wochenmagazin "Zeit" berichtet in seiner neuen Ausgabe, das Gutachten bringe die Deutschen unter Druck, entlaste die Österreicher. Alleine auf Basis des fünfseitigen Fragen&Antworten-Teils des Gerichtsgutachtens wird wohl noch eine Weile weitergestritten werden, jede der Streitparteien scheint die für sie selbst besseren Punkte herauszupicken, möglicherweise mit etwas mehr "Punkten" für die Österreicher.

Wissen der Bayern

Der Streit dürfte sich darauf fokussieren: Während sich die Deutschen nun auch auf Basis des Gutachtens auf die Gültigkeit der Hypo-Bilanzen als Beweis für eine Nicht-Krise berufen können, erbaut die Österreicher offenbar jenes Detail des Gutachten, in dem es lapidar gesagt heißt, die Bayern hätten über die Bilanzen hinaus Wissen haben müssen. Um die Hypo stand es bekanntlich kurz gesagt nicht gut.

Der entsprechende Passus im Gutachten bezogen auf mögliches Wissen der Bayern über die Hypo-Jahresabschlüsse hinaus: Es würde "(...) etwa dem Umstand Bedeutung zukommen, das der Gesellschafter (BayernLB, Anm.) als übergeordnetes Unternehmen konsolidierungsverantwortlich (auf Basis eines Paragraphen im deutschen Kreditwesengesetz KWG, Anm.) ist, legt dies doch zumindest die Annahme nahe, dass ihm im Vergleich zu einem Minderheitsgesellschafter tendenziell bessere Erkenntnismöglichkeiten hinsichtlich der Eigenmittelausstattung der Tochtergesellschaft zukommen."

"Damit rückt nicht zuletzt unter Berücksichtigung des deutschen Kreditwesengesetzes die Frage 'Was wusste die BayernLB wann über den wahren Zustand ihrer Tochter' für die Hypo weiter in den Mittelpunkt", hieß es dann auch vom Hypo-Sprecher am Mittwochabend.

Beide Seiten sehen sich bestätigt

Die Hypo sieht sich in ihrer Stellungnahme weiters in "ihrer Haltung unterstützt, dass das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz und die darin vorgesehene Rückzahlsperre auf die Kredite anzuwenden" sei. Die BayernLB werde sich "als kreditgebende Eigentümerin auch an ihrem individuellen Insider-Wissen messen lassen müssen".

Ganz konträr ein Sprecher der BayernLB, die weiter auf die Hypo-Bilanzen als Messlatte für die Bewertung einer Kreditgewährung "in der Krise" pocht, gegenüber der APA: Entscheidend seien die von der Hypo "damals erstellten Unterlagen und Jahresabschlüsse. Nach diesen Unterlagen lag klar kein Eigenkapitalersatz vor. Es handelt sich um Kredite, die jetzt von der Hypo an die BayernLB zurückgezahlt werden müssen."

Weitere Streitigkeiten möglich

Auch könne die BayernLB laut Gutachten - wie auch der Fragen-&-Antworten-Teil beweist - die Hypo auf Schadenersatz klagen. Weitere Streitigkeiten scheinen also möglich. Finanzminister Michael Spindelegger (ÖVP) hatte zuletzt mehrmals betont, es werde ein Gesamtvergleich mit Bayern angestrebt.

Der Milliardenstreit war ausgebrochen, als die Hypo Ende 2012 ihre Rückzahlungen nach Überweisung von ersten rund 2,3 Mrd. Euro stoppte, um den selben aus Bayern einbezahlten Betrag aus Krisengründen bei sich zu behalten. Argumentiert wird dabei eben mit der Krise, was über das heimische EKEG - Eigenkapitalersatzgesetz - bewiesen werden soll. Die Gelder der weißblauen Mutter seien damals für die Einhaltung der geforderten Eigenkapitalquote von acht Prozent notwendig gewesen. (APA/red, 7.5.2014)