"Wer einen Funken Anstand hat, stimmt dem Sonderpensionsgesetz nicht zu", zitiert Bernd Marin im STANDARD (Pensions-"Übergangswelten" und kein Ende, 30. April) den ÖGB-Vorsitzenden von Vorarlberg und fügt polemisch hinzu, dass "in der Parallelgesellschaft des Luxusrentiers beinahe nichts" geschehe. Ich oute mich als "anstandslos", denn ich werde wohl zustimmen. Nicht zuzustimmen bedeutet nämlich kein besseres, sondern gar kein Gesetz.

9000 Betroffene

Ein wenig hat sich doch getan: 23 zusätzliche Regelungen gegen Luxuspensionen, etwa in der Energiewirtschaft oder bei staatlichen Banken (zum Beispiel die Hypo Alpe Adria), haben die Grünen zu den ursprünglichen fünf ins Gesetz gebracht. Nunmehr sind etwa 9000 Menschen betroffen statt vorher 1500.

Das ist zu wenig, aber die Fehler der Vergangenheit lassen sich im demokratischen Rechtsstaat nicht per Federstrich korrigieren. Da ist eine Verfassung zu beachten. Das kostet Zeit und Nerven: Ein Gesetz, das schon ab 3136 Euro wirkt (der ASVG-Höchstpension) war mit der ÖVP nicht zu machen. Der SPÖ war der Schutz bezahlter Beiträge (der Voraussetzung tieferer Eingriffe ist) zu kompliziert. Und beiden verging angesichts empörter Betroffener bei Kammern, Sozialpartnern und Unternehmen schnell die Lust, über niedrigere Obergrenzen (derzeit unfassbare 17.863 Euro) zu diskutieren. Es dauerte außerdem Monate, um herauszufinden, wo überall Luxuspensionen bezahlt werden.

Dieses Gesetz ist ein erster Schritt gegen Luxuspensionen, dem schnell weitere folgen müssen. Darum sollten die Länder rasch nachziehen. Darum wird es auch einen Abänderungsantrag der Grünen geben: Sicherungsbeiträge für Pensionen ab 3136 Euro, die Obergrenze von 17.863 Euro senken, alle öffentlichen Bereiche erfassen. Da muss es langgehen.

Einheitliches Recht

Die Pensionsreformen der letzten Jahre haben heute jungen Menschen die zukünftigen Pensionen gekürzt. Diese Menschen haben ein Recht auf das Ende der Luxuspensionen, damit wir endlich zur Kernfrage kommen: Wie schaffen wir ein armutsverhinderndes, einheitliches Pensionsrecht mit gleichen Beitragssätzen, Berechnungsregeln und einer Obergrenze für alle? Denn das ist das Ziel. (Judith Schwentner, DER STANDARD, 8.5.2014)