Wien/Krems - Der Präsident des Landesgerichtes Krems, Norbert Klaus, ist justizintern für eine Alkofahrt mit Fahrerflucht glimpflich davon gekommen. Die Disziplinarinstanz verurteilte ihn zu einem Monatsgehalt Strafe und 500 Euro Prozesskostenersatz.

Zur Vorgeschichte: Bei der Einweihung des Justizzentrums Korneuburg im November 2012 nutze der Jurist die Möglichkeit, seinen Geburtstag vorzufeiern. Ab 11 Uhr trank er Prosecco, Wein und Bier, sieben Stunden später machte er sich automobil auf den Heimweg.

Dummerweise stand ein parkender Wagen im Weg, den Klaus touchierte. Er bemerkte den Unfall, fuhr aber weiter. Sein Pech: Ein Zeuge notierte das Kennzeichen, gegen 19 Uhr stand die Polizei vor der Wohnung.

Von 1,8 auf 1,08 Promille

Solide 1,8 Promille stellten die Beamten fest. Allerdings: Er habe daheim in einer halben Stunde noch ein Bockbier und zwei Schnäpse gekippt, sagte Klaus. Gerichtsgutachter Christian Reiter glaubte ihm die Version und berechnete ex post, dass Klaus ohne diesen "Nachtrunk" nur auf 1,08 Promille gekommen wäre.

Eine vorteilhafte Expertise: Statt mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und einer Strafe von 1600 Euro bis 5900 Euro kam er mit 800 Euro und vier führerscheinlosen Monaten davon. Fahrerflucht und "Nachtrunk" kosteten 570 Euro.

Für das Disziplinargericht war die Strafe dennoch hoch genug - sie wurde wie der Führerscheinentzug und dem Geständnis als Milderungsgrund gewertet. Ein bloßer Verweis sei aber nicht mehr möglich gewesen. (moe, DER STANDARD, 8.5.2014)