Wien - Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau fordert
Konsequenzen aus der jüngsten Eskalation im Flüchtlingslager
Traiskirchen, wo bei einer Massenschlägerei ein 24-jähriger
Tschetschene ums Leben gekommen ist und weitere 30 Beteiligte
teilweise schwer verletzt worden sind. Das Lager müsse "deutlich"
verkleinert werden, so Landau am Sonntag gegenüber Kathpress. Denkbar
wäre auch eine vorübergehende Schließung, wobei während dieser Zeit
bauliche und Ausstattungsmängel behoben werden sollten. Klar sei
zudem, dass die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen
werden sollten.
Generell ist für Landau die Betreuung der Asylwerber in kleineren,
überschaubaren Einheiten sinnvoller. Dort könne man auch besser
Konfliktsituationen begegnen und ihnen vorbeugen. Ein längerfristiges
Konzept in Richtung einer Ergänzung des reduzierten Lagers
Traiskirchen durch mehrere kleinere Einrichtungen sollte unter
Einbindung der Betroffenen erarbeitet werden. Sicher gestellt müsse
jedenfalls sein, dass Flüchtlinge nicht unversorgt auf die Straße
gestellt werden - dies sei weder ihnen noch den Einheimischen
zuzumuten.
Symptom
Traiskirchen sei dabei ein "Symptom für Missstände", die rasch
behoben werden müssten. Es gelte, "weg von einer bloßen Verwahrung"
der Flüchtlinge in Großlagern hin zu einer adäquaten Begleitung in
kleineren Einheiten zu kommen. Dabei sollte es neben Verpflegung und
Quartier auch Angebote wie psychologische Betreuung von
Traumatisierten oder sinnvolle Beschäftigung während der Abwicklung
des Asylverfahrens geben, forderte der Wiener Caritasdirektor.
Die Caritas habe hier zusammen mit der Diakonie und dem Roten
Kreuz bereits vor längerem angeboten, das Innenministerium bei der
Erarbeitung eines Konzeptes zu unterstützen. Dieses Angebot sei nach
wie vor aufrecht.
Ein Dorn im Auge ist dem Caritasdirektor auch der "achselzuckende
Umgang" des Innenministeriums mit dem OGH-Urteil vom März, wonach der
Staat seine Verantwortung für mittellose Flüchtlinge nicht auf die
Caritas und andere Hilfsorganisationen abwälzen dürfe. Ein
Rechtsspruch der obersten Instanz müsse für ein Ministerium
verbindlich sein, kritisierte Landau. Die umstrittene Richtlinie des
Innenministeriums, die Asylwerber aus bestimmten Herkunftsländern von
vornherein die Berechtigung auf Bundesbetreuung abspreche, sei aber
nach wie vor in Kraft: "Ich erwarte mir, dass diese dem OGH-Urteil
widersprechende Richtlinie sofort zurückgenommen wird." (APA)