Wien - Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau fordert Konsequenzen aus der jüngsten Eskalation im Flüchtlingslager Traiskirchen, wo bei einer Massenschlägerei ein 24-jähriger Tschetschene ums Leben gekommen ist und weitere 30 Beteiligte teilweise schwer verletzt worden sind. Das Lager müsse "deutlich" verkleinert werden, so Landau am Sonntag gegenüber Kathpress. Denkbar wäre auch eine vorübergehende Schließung, wobei während dieser Zeit bauliche und Ausstattungsmängel behoben werden sollten. Klar sei zudem, dass die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden sollten.

Generell ist für Landau die Betreuung der Asylwerber in kleineren, überschaubaren Einheiten sinnvoller. Dort könne man auch besser Konfliktsituationen begegnen und ihnen vorbeugen. Ein längerfristiges Konzept in Richtung einer Ergänzung des reduzierten Lagers Traiskirchen durch mehrere kleinere Einrichtungen sollte unter Einbindung der Betroffenen erarbeitet werden. Sicher gestellt müsse jedenfalls sein, dass Flüchtlinge nicht unversorgt auf die Straße gestellt werden - dies sei weder ihnen noch den Einheimischen zuzumuten.

Symptom

Traiskirchen sei dabei ein "Symptom für Missstände", die rasch behoben werden müssten. Es gelte, "weg von einer bloßen Verwahrung" der Flüchtlinge in Großlagern hin zu einer adäquaten Begleitung in kleineren Einheiten zu kommen. Dabei sollte es neben Verpflegung und Quartier auch Angebote wie psychologische Betreuung von Traumatisierten oder sinnvolle Beschäftigung während der Abwicklung des Asylverfahrens geben, forderte der Wiener Caritasdirektor.

Die Caritas habe hier zusammen mit der Diakonie und dem Roten Kreuz bereits vor längerem angeboten, das Innenministerium bei der Erarbeitung eines Konzeptes zu unterstützen. Dieses Angebot sei nach wie vor aufrecht.

Ein Dorn im Auge ist dem Caritasdirektor auch der "achselzuckende Umgang" des Innenministeriums mit dem OGH-Urteil vom März, wonach der Staat seine Verantwortung für mittellose Flüchtlinge nicht auf die Caritas und andere Hilfsorganisationen abwälzen dürfe. Ein Rechtsspruch der obersten Instanz müsse für ein Ministerium verbindlich sein, kritisierte Landau. Die umstrittene Richtlinie des Innenministeriums, die Asylwerber aus bestimmten Herkunftsländern von vornherein die Berechtigung auf Bundesbetreuung abspreche, sei aber nach wie vor in Kraft: "Ich erwarte mir, dass diese dem OGH-Urteil widersprechende Richtlinie sofort zurückgenommen wird." (APA)