Wien - Mehrere betroffene Berufsgruppen wehren sich gegen das Vorhaben des Sozialministeriums, sogenannte "Luxuspensionen" zu kürzen. In den Stellungnahmen zu dem am Dienstag abgelaufenen Begutachtungsverfahren werden teils massive Bedenken geäußert.

Mit dem Gesetzesentwurf sollen ab 2015 Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen, die vom Rechnungshof geprüft werden, künftig mit 17.800 Euro monatlich begrenzt werden. Bereits bestehende Sonderpensionen über der Höchstbeitragsgrundlage (4.5030 Euro) werden zwischen fünf und 25 Prozent gekürzt. Betroffen sind rund 9.600 Bedienstete in insgesamt 27 Institutionen - von der Nationalbank (OeNB) über die Kammern und die Sozialversicherungen bis zum ORF.

ÖGB: Könnte Verfassung verletzen

Der ÖGB unterstützt zwar grundsätzlich die Ziele des Entwurfs, gibt aber zu bedenken, dass die Kürzungen von Teilen der Pension zwischen fünf und 25 Prozent einen gravierenden Eingriff darstellen und das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzen könnten. Der Gewerkschaftsbund verweist darauf, dass den Betroffenen durch Verfassungsbestimmungen der Gang zum Verfassungsgerichtshof verwehrt oder massiv erschwert werde. Der ÖGB geht jedoch davon aus, dass die Betroffenen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchaus recht bekommen könnten. Außerdem fordert der ÖGB, dass die Pensionssicherungsbeiträge nicht bei den Institutionen bleiben, sondern an den Bund überwiesen werden sollten, damit es zu keinen Mindereinnahmen für den Staat kommt.

Richter und Staatsanwälte wehren sich

Widerstand gegen die Regierungspläne kommt von der Vereinigung der Richter und Staatsanwälte sowie deren Vertretung in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst. Die auch für diese Berufsgruppen geplanten Pensionssicherungsbeiträge werden strikt abgelehnt.

Der ORF-Zentralbetriebsrat wehrt sich dagegen, dass die Pensionskassenregelung für die ORF-Mitarbeiter ebenfalls von den Kürzungen erfasst sein soll, ähnliche Pensionsmodelle in Unternehmen wie etwa dem Verbund oder der Arbeiterkammer hingegen nicht. Unterstützung erhält der ORF-Betriebsrat auch vom ÖGB, der sich der Forderung anschließt, dessen Pensionsvereinbarung aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Altpolitiker vermuten Verstoß gegen Gleichheitsprinzip

Auch die Vereinigung öffentlicher Mandatare und Funktionäre, die fast 600 "Altpolitiker" vertritt, fühlt sich ungerecht behandelt und verweist darauf, dass Ex-Politiker Pensionsbeiträge und im Ruhestand einen erheblichen Pensionssicherungsbeitrag geleistet haben. Die Vereinigung, die von den früheren Abgeordneten Franz Kampichler (ÖVP) als Obmann sowie Elisabeth Hlavac und Johann Stippel (beide SPÖ) als Vize vertreten wird, macht darauf aufmerksam, dass Bundesbeamten erst bei einer Pension ab der eineinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage von höheren Pensionssicherungsbeiträgen betroffen sein sollen. Sie ersuchen um Überprüfung, ob dies nicht gegen das Gleichheitsprinzip verstößt.

Nationalbank verweist auf interne Reformen

Die Nationalbank hat zwar keine Einwände gegen die geplanten Pensionssicherungsbeiträge. Allerdings verweist die OeNB auf die mit Jahresbeginn 2015 in Kraft tretende interne Pensionsreform für ältere Dienstnehmer, die von einer großen Anzahl von Beschäftigten durch Änderung des jeweiligen Einzeldienstvertrages akzeptiert wurde. Diese Reform werde zu einer maßgeblichen Anhebung des Pensionsantrittsalters zur Erhöhung des Pensionsbeitrages und zu hohen Abschlägen bei Frühpensionen führen. Die OeNB spricht sich nun dafür aus, diese Reform zu berücksichtigen und die Reformteilnehmer vom geplanten Gesetz auszunehmen.

Für Übergangsfristen

Für OeNB-Bedienstete sieht der Gesetzesentwurf auch eine Anhebung des Pensionsantrittsalters vor, das ab 2015 bis 2028 auf das ASVG-Niveau von 65 Jahren erhöht werden soll. Derzeit können vor 1993 eingetretene Beschäftigte nach 35 Dienstjahren mit 55 Jahren mit 85 Prozent des Letztbezuges in Pension gehen. Dass die Erhöhung der erforderlichen Dienstjahre von 35 auf 38 ohne Übergangsfristen mit 1. Jänner 2015 erfolgen soll, hält die OeNB jedoch für unsachlich. Dies verletzte den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Auch der ÖGB fordert dafür eine Übergangsregelung. Eine sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung erkennt die OeNB auch darin, dass das Frauenpensionsalter ihrer Mitarbeiterinnen früher an jenes der Männer angeglichen werden soll als im ASVG. (APA, 6.5.2014)