Die Volksschule in Atzenbruck-Heiligeneich in Niederösterreich ist mit ziemlicher Sicherheit nicht die einzige, in der kurz vor der Erstkommunion auch der Unterricht abseits der Religionsstunden zum Einüben der Lieder für das Kirchenfest verwendet wird. Gerade am Land fühlen sich die Lehrer immer noch verpflichtet, ihren Teil zum Gelingen der Erstkommunion beizutragen.

Beschwerden gibt es selten, dabei ist jene der Eltern in Niederösterreich, die nun zum Landesverwaltungsgericht gehen, mehr als nachvollziehbar. Sie haben sich dazu entschieden, ihre Tochter ohne Bekenntnis zu erziehen. Das sollte auch möglich sein, denn Kirche und Staat sind in Österreich bekanntlich getrennt. Nicht vorstellbar, dass Feste einer anderen Religionsgemeinschaft mit derselben Intensität wie katholische vorbereitet werden.

Doch gesetzlich befindet man sich zum Teil immer noch im Graubereich. Im Schulorganisationsgesetz, auf das sich Befürworter der Kirchenlieder nun berufen, steht, dass in der Schule religiöse Werte zu vermitteln seien. Ob die Befürworter - unter ihnen Landeshauptmann Erwin Pröll - das Gesetz missbrauchen, um religiöse Werte zu verteidigen, muss das Landesverwaltungsgericht entscheiden.

Wie bei der Debatte um Kreuze in den Klassenzimmern, wo viel im Unklaren ist, gehören gesetzliche Regelungen her. Kirche ist Kirche, Staat ist Staat, eine Vermischung nicht angebracht. Das sollte auch die ÖVP wissen. (Rosa Winkler-Hermaden, DER STANDARD, 6.5.2014)