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Fehlende Standards bei der Mindestsicherung: Zitronen für Oberösterreich und Kärnten.

Linz/Klagenfurt – Als letztes Bundesland hat Oberösterreich erst im Oktober 2011 die bedarfsorientierte Mindestsicherung eingeführt. Lange wurde an der Umsetzung der 15-a-Vereinbarung gefeilt, wurde doch die Gruppe der Anspruchsberechtigten in viele verschiedene Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie variiert der Richtsatz für die finanzielle Hilfe. Und das ist es, was der Armutskonferenz im wahrsten Sinne des Wortes sauer aufstößt. Deshalb verlieh das Netzwerk gegen Armut Oberösterreich die erste "Zitrone". Denn es ignoriere, ebenso wie Kärnten, das auch die die Zitrone erhielt, die Bestimmungen.

Diese unrühmliche Auszeichnung war der Auftakt einer Serie, mit der die Armutskonferenz auf Missstände und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweisen will. "Die-Bund-Länder-Vereinbarung regelt klipp und klar, dass die Familienbeihilfe bei der Berechnung von Mindestsicherungsansprüchen nicht berücksichtigt werden darf", erklärt Martin Schenk, Mitinitiator des Netzwerkes. De facto machen dies jedoch Oberösterreich und Kärnten –  und dies ausgerechnet noch bei Personen mit einer Beeinträchtigung, nur weil sie auch als Volljährige Anspruch auf Familienbeihilfe besitzen.

"Personen, bei denen es sich jetzt schon nicht ausgeht"

Das streitet das Büro von Oberösterreichs Soziallandesrätin Gertraud Jahn (SPÖ) nicht ab. So erhalten jene Bezieher von Familienbeihilfe, die wegen der Beeinträchtigung mit einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt leben, monatlich 234 Euro, jene, die allein leben 395,70 Euro. Der reguläre Richtsatz für Alleinstehende hingegen beträgt 888 Euro pro Monat, da diese bis auf die Mindestsicherung keine andere Unterstützung mehr erhalten, verteidigt das Sozialressort die gestaffelten Sätze.

Ein Verstoß gegen die 15-a-Vereinbarung sei dies nicht. Denn, so sei darin geregelt worden, die Länder erhielten die Möglichkeit, selber Standards festzuschreiben. Davon haben Oberösterreich und Kärnten Gebrauch gemacht. Hätte es die Staffelung nicht gegeben, hätte dies dem Land Oberösterreich 20 Millionen Euro mehr pro Jahr gekostet. Geld, welches das Sozialressort nicht besitze, heißt es weiter aus Jahns Büro. Mit der getroffenen Kategorisierung seien nur Mehrkosten von zwei Millionen Euro entstanden.

Eine Argumentation, die die Armutskonferenz nicht gelten lässt. Denn so die Begründung für die Zitrone: "Die Kürzung der Mindestsicherungsleistung trifft ausschließlich Personen, bei denen es sich jetzt schon hinten und vorne nicht ausgeht: Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die kein Erwerbseinkommen erzielen können oder chronisch Kranke." (Kerstin Scheller, derStandard.at. 5.5.2014)