Ein Element zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts der Steuerreform 2005 war die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei Beteiligungserwerben. Dies machte den Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen für österreichische Konzerne günstiger und sollte Österreich auch als Standort für Konzernzentralen attraktiver machen.

Der Gesetzestext erlaubt den steuerlichen Abzug von Finanzierungszinsen. Doch was sind Zinsen? Sind es nur jene Kosten, die den Titel Zinsen tragen, oder auch andere Kosten der Fremdfinanzierung? Für fast ein Jahrzehnt tobte unter Experten die Diskussion, was steuerlich zu berücksichtigen ist. Ende Februar setzte - wie berichtet - der Verwaltungsgerichtshof einen Schlussstrich unter die Diskussion: Er entschied, dass auch Nebenkosten steuerlich abzugsfähig sein sollen (VwGH, 27. 2. 2014, 2011/15/0199).

Die Entscheidung des Höchstgerichtes geht manchen offenbar zu weit. Bei erster Gelegenheit hat die Regierung nun reagiert: Das Budgetbegleitgesetz 2014, das parallel zum Budget vom Parlament beschlossen werden soll, enthält eine Reformierung des Zinsabzugs. Nunmehr soll klargestellt werden, dass nur Zinsen und nicht Geldbeschaffungskosten und sonstige Nebenkosten steuerlich abzugsfähig sein werden. Dieses Abzugsverbot soll sofort nach Veröffentlichung des neuen Gesetzes greifen. Eine Übergangsvorschrift fehlt im derzeitigen Entwurf.

Ungewöhnlich

Die Vorgangsweise ist aus mehreren Gründen außergewöhnlich. Es ist weder üblich, dass der Steuergesetzgeber Entscheidungen der Höchstgerichte durch gesetzliche Änderungen so kurzfristig aushebelt, noch, dass keine Übergangsvorschriften vorgesehen sind. Da das VwGH-Urteil erst kürzlich veröffentlicht wurde, wurde die Neuregelung erst in einem späteren Stadium in den Gesetzesentwurf eingefügt. Damit durchlief sie nicht den üblichen Begutachtungsprozess.

Die VwGH-Entscheidung hat dazu geführt, dass Unternehmen bei Beteiligungserwerben auf die Unterscheidung zwischen Zinsen und sonstigen Kosten weniger achten mussten und sich Kredite durch die Nichtabzugsfähigkeit von Nebenkosten nicht verteuerten. Diese Vereinfachungen will der Gesetzgeber nunmehr wieder zurücknehmen. (Markus Stefaner, DER STANDARD, 5.5.2014)