Berlin - Den Mitgliedern des deutschen NSA-Untersuchungsausschusses könnte laut einem Medienbericht in den USA eine Strafverfolgung drohen, wenn sie den US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden vernehmen. Das berichtete "Spiegel Online" unter Berufung auf ein Rechtsgutachten des Anwalts Jeffrey Harris, das Teil der Stellungnahme der deutschen Regierung zu einer Vernehmung Snowdens in Deutschland ist.

Die Stellungnahme dürfte dem Bundestagsausschuss zur Spionageaffäre rund um den US-Geheimdienst NSA am Freitag offiziell zugeleitet werden. Der US-Anwalt bestätigte der Nachrichtenagentur dpa, für die deutsche Bundesregierung ein Gutachten verfasst zu haben, äußerte sich aber nicht zu dessen Ergebnis.

Diebstahl staatlichen Eigentums

"Spiegel Online" zufolge sieht Harris es als eine in den USA strafbare Handlung an, wenn Snowden durch deutsche Parlamentarier veranlasst wird, geheime Informationen preiszugeben. Gegebenenfalls könne das als Diebstahl staatlichen Eigentums gewertet werden. Je nach Faktenlage könnten Strafverfolger gar von einer Verschwörung (conspiracy) ausgehen. Schon die Vereinbarung, Snowden zu befragen, könne als kriminelle Verabredung gewertet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob Snowden in Deutschland, Russland oder woanders vernommen werde.

Die deutschen Abgeordneten könnten sich dem Bericht zufolge auch nicht auf ihre Immunität als Bundestagsabgeordneten verlassen. Die USA würden diese möglicherweise zwar anerkennen, sie seien aber nicht dazu verpflichtet, schrieb das Internetportal. (APA, 1.5.2014)