Karlsruhe/Wien - Der Sohn des 2011 gestorbenen Entertainers Peter Alexander darf die Klage seines Vaters gegen deutsche Medien nicht weiterführen. Das hat eine Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs in Karlsruhe am Mittwoch ergeben. Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht könnten nicht vererbt werden, entschied das Gericht. Entsprechende Prozesse könnten daher nur die Betroffenen selbst führen.

Einen Tag vor seinem Tod hatte Peter Alexander per Fax Klage gegen unerwünschte Presseberichte eingebracht. Zwischen 2009 und 2010 hatten verschiedene Publikationen unter anderem von der Trauer des Wieners über den Tod seiner Tochter berichtet. Der Sänger und Schauspieler sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und reichte Klage auf Entschädigung in Höhe von mindestens 30.000 Euro ein. Einen Tag danach starb er. Sein Sohn wollte den Prozess weiterführen, verlor aber bereits in den Vorinstanzen. (APA, 30.4.2014)