Bregenz – Ein 19-Jähriger, der im Vorjahr einen Autounfall mit tödlichem Ausgang verursachte, ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Das berichtete die "Neue Vorarlberger Tageszeitung". Der Angeklagte war mit seinem voll besetzten Wagen bei überhöhter Geschwindigkeit verunglückt, ein 19-jähriger Mitfahrer starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Das mit sechs Personen besetzte Auto des Angeklagten kam in der Nacht auf den 20. Oktober 2013 auf einer Landesstraße in Altach (Bezirk Feldkirch) bei einer Geschwindigkeit von rund 110 km/h in einer Kurve ins Schleudern. Das Fahrzeug prallte gegen eine Straßenlaterne und einen Baum. Ein junger Mann auf der Rückbank erlitt dabei tödliche Verletzungen, die übrigen Insassen wurden teils schwer verletzt. Laut Polizeibericht war keiner der Mitfahrer angegurtet, auch der Lenker nicht. 

Laut gerichtsmedizinischer Untersuchung war der Autofahrer nicht alkoholisiert und stand auch nicht unter Drogen. Der unbescholtene Mann bekannte sich vor Gericht schuldig. Unter Tränen erklärte er, er wünschte, er könnte alles rückgängig machen. Sein Verteidiger merkte an, sein Mandant habe nach dem Unfall psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, denn er habe "den Tod seines besten Freundes verschuldet". 

Strafmilderung möglich

Richterin Angelika Prechtl-Marte sprach den 19-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon drei Monate unbedingt. Die Höchststrafe hätte drei Jahre betragen. Eine Haftstrafe mache niemanden lebendig, doch sei angesichts der Folgen bei einer solchen Geschwindigkeitsübertretung eine zumindest teilbedingte Haftstrafe unumgänglich, so die Richterin laut dem Zeitungsbericht. Für die Teilnahme an einem Präventionsprojekt in Schulen und Fahrschulen stellte das Gericht dem jungen Mann eine nachträgliche Strafmilderung in Aussicht. (APA, 30.4.2014)