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Auf die US-Steuerbehörde IRS kommt viel Arbeit zu: Die Regierung will die Steuermoral der Bürger anheben und verschafft sich deshalb Einblick in die Veranlagung von Amerikanern im Ausland.

Foto: dpa/Jens Wolf

Wien - Die Liste der Länder, die den USA künftig dabei helfen werden Steuergelder einzutreiben, ist wieder länger geworden. Österreich und die Vereinigten Staaten haben am Dienstag in Wien ein Abkommen über den Steuerdatenaustausch unterschrieben. Am Vormittag passierte der entsprechende Staatsvertrag den Ministerrat, danach unterzeichneten Finanzstaatssekretär Jochen Danninger und die US-Botschafterin in Österreich, Alexa Wesner, die Vereinbarung.

Eine Folge des Deals zwischen Wien und Washington ist, dass die heimischen Kreditinstitute das Bankgeheimnis für in den USA steuerpflichtige Bürger ab 2015 lüften werden. Damit wird die größte Bresche in das Bankgeheimnis seit Jahren geschlagen.

Konkret verständigt haben sich Österreich und die USA auf ein Fatca-Abkommen: Mit dem Regelwerk will sich die US-Steuerbehörde IRS Einblick in Daten von US-Bürgern mit Veranlagungen im Ausland verschaffen. Österreichische Banken, Versicherungen und andere Finanzinstitute werden verpflichtet, dem IRS Bankguthaben, Versicherungen und andere Investmentprodukte zu melden. Von der Meldepflicht betroffen sind auch Unternehmen.

Die USA haben mit vielen Ländern Fatca-Vereinbarungen geschlossen. Dem System entkommt niemand. Banken, die keine Daten offenlegen, drohen Strafen.

Hoher Aufwand

Auf die österreichischen Institute kommt ein hoher Verwaltungsaufwand zu. Bereits kleine Hinweise auf US-Konten, etwa wenn der Kunde über eine US-Telefonnummer verfügt, begründen strenge Nachforschungspflichten für die Kreditinstitute.

Doch mit der Unterzeichnung des Vertrages und der Ausforschung der Kunden enden die Mühen der Fatca-Umsetzung nicht. Denn das von Österreich gewählte System zur Kooperation ist besonders komplex. Es könnte daher gut sein, dass Wien schon bald ein neues Abkommen mit Washington aushandeln wird.

Österreich hat sich nämlich als einziges EU-Land auf eine Fatca-Modell-II Vereinbarung festgelegt. In diesem System müssen die Banken vor der Weitergabe von Daten die Einwilligung ihrer Kunden einholen. Geben die Kunden grünes Licht, melden die Banken an das IRS. Allerdings entkommt der Offenlegung niemand: Denn die USA können in einem zweiten Schritt eine Gruppenanfrage an das Finanzministerium in Wien über all jene Bürger stellen, die der Infoweitergabe nicht zugestimmt haben. Das Ministerium muss dann binnen acht Monaten die übrigen Daten liefern.

Während Österreich dieses mehrstufige Verfahren gewählt hat, haben sich die übrigen EU-Länder das Fatca-Modell-I gewählt. Dabei melden die Banken die Daten der US-Kunden (ohne Zustimmung) an die inländischen Finanzbehörden. Diese geben sie dann an die USA weiter. Bei dem von der Koalition gewählten Modell liefern die USA zudem keine Daten an Österreich, während bei den anderen EU-Staaten der Info-Austausch auf Gegenseitigkeit basiert.

Kompliziertes Verfahren

Österreich hat das komplexere Modell 2013 ausgesucht, weil die EU-Kommission Wien unter Druck setzte: Die Republik könne keine Bankdaten automatisch an die USA weiterleiten und dies der EU vorenthalten. Die Replik aus dem Finanzministerium: Wir leiten Daten gar nicht automatisch weiter, denn um an alle Infos heranzukommen, müssen die USA eine gesonderte Anfrage stellen.

Inzwischen ist aber alles anders: Österreich hat zugesagt, bis 2017 auch in der EU zum automatischen Austausch überzugehen. "Unter diesem Gesichtspunkt ist es eine Überlegung, auf das andere Modell zu wechseln" , sagt Franz Rudorfer, Bankensprecher bei der Wirtschaftskammer.

Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Datenschutz. Fatca wird in Österreich über den Staatsvertrag umgesetzt, Durchführungsgesetze sind nicht geplant. Die Banken und Versicherungen fürchten deshalb Probleme. So ist unklar, ob Kunden gegenüber Instituten auf den Schutz ihrer Daten einfach verzichten können. Die Finanzbranche drängt daher zumindest auf eine Erklärung der Datenschutzkommission, wonach die Vorgangsweise rechtlich gedeckt ist. (András Szigetvari, DER STANDARD, 30.4.2014)