Wien - Der Chefsessel der Generalprokuratur, einer der höchsten Posten in der Justiz, ist immer noch unbesetzt. Ende November 2013 ging ihr bisheriger Leiter, Ernst Eugen Fabrizy, in Pension, seither leitet einer seiner Stellvertreter, der Erste Generalanwalt Franz Plöchl, die Behörde interimistisch. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat noch keine Entscheidung getroffen, wen er an der Spitze der staatsanwaltschaftlichen Behörde am Obersten Gerichtshofs (OGH) sehen will. Die Generalprokuratur untersteht direkt dem Justizministerium und gilt als "Hüterin des Rechts".

Den Besetzungsvorschlag der Personalkommission gibt es bereits seit Monaten. Auf ihrer Liste stehen Generalanwalt Plöchl (er ist Erstgereihter) und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Werner Pleischl. Plöchl ist auch Vorsitzender des Weisenrats, den Brandstetter eingerichtet hat, für Weisungen an die Staatsanwaltschaften und für jene Fälle, in denen er befangen ist.

Kein Druck

Pleischl und Plöchl hatten sich schon im vorigen Durchgang um die Leitung der Generalprokuratur ab 2012 beworben, damals hatte aber der Erstgereihte Fabrizy das Rennen gemacht.

Warum die Bestellung diesmal so lange dauert? Weil es einen Ministerwechsel gegeben habe und es auch keinen Druck gebe, erklärt ein Sprecher des Ministers. Hearings habe es bereits gegeben. Die haben im Februar stattgefunden.

Das weitere Procedere: Sobald sich der Minister entschieden hat, reicht er seinen Vorschlag, der die Zustimmung des Kanzlers benötigt, an den Bundespräsidenten weiter. Mit dessen Unterschrift wird die Ernennung perfekt.

Die Generalprokuratur erstattet Stellungnahmen ("Croquis") zu Nichtigkeitsbeschwerden gegen Strafurteile, an die sich der OGH meist hält. Ihre wichtigste Aufgabe ist aber die "Wahrung des Rechts": Wann immer die 16 Generalanwälte von einer Rechtsverletzung durch Strafgerichte erfahren, können sie eine "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" einbringen. (Renate Graber, DER STANDARD, 29.4.2014)