Wien - Die 7,8 Millionen Stimmzettel für die EU-Wahl am 25. Mai sind im Druck. Mitte nächster Woche können die Gemeinden mit der Versendung der Wahlkarten beginnen. Eine Wahlkarte braucht, wer seine Stimme per Briefwahl oder in einem "fremden" Wahllokal abgeben will. Angefordert werden können Wahlkarten schriftlich bis 21. Mai und persönlich am Gemeindeamt bis zum Freitag vor der Wahl, 12 Uhr.

Postkästen werden samstags geleert

Briefwähler müssen dabei beachten, dass auch für sie der allgemeine Wahlschluss - voraussichtlich 25. Mai, 17 Uhr - gilt. Sie müssen die Wahlkarte so rechtzeitig beantragen, ausfüllen und abschicken, dass sie spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der Bezirkswahlbehörde liegt. Neu ist heuer, dass die Postkästen für die Briefwahl auch am Samstag, 24. Mai, geleert werden.

Zunächst aber gilt es, die Wahlkarte zu beantragen: Bei dem Gemeindeamt beziehungsweise Magistrat, in dessen Wählerevidenz der Wahlberechtigte eingetragen ist, entweder persönlich oder schriftlich im Postweg, per Fax oder wenn möglich per E-Mail oder Internetmaske (eventuell mit digitaler oder Handy-Signatur). Das Innenministerium hat auch Folder mit angehängten Vordrucken verschickt, mit denen die Wahlkarte portofrei im Postweg angefordert werden kann - allerdings nicht beim Innenministerium, sondern bei der zuständigen Gemeinde.

"Fliegende Wahlbehörde"

Per Wahlkarte beziehungsweise Briefwahl ihre Stimme abgeben können die wahlberechtigten Österreicher und EU-Bürger, die sich am Wahltag an einem anderen Ort im In- oder Ausland aufhalten sowie Menschen, die gehbehindert oder bettlägerig sind. Letztere können den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragen, um bei sich zu Hause wählen zu können.

Wahlberechtigt sind rund 6,4 Millionen Österreicher und EU-Bürger. 7,8 Millionen Stimmzettel müssen gedruckt werden, weil eine Reserve von 20 Prozent gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der amtliche Stimmzettel darf nur auf Anordnung der Bundeswahlbehörde hergestellt werden. Die Europawahlordnung droht diesbezüglich auch mit Strafe: Wer unbefugt einen Stimmzettel in Auftrag gibt, herstellt, vertreibt oder verteilt - oder auch den amtlichen Stimmzettel kennzeichnet - begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis 218 Euro (beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft wird.

Auf dem Stimmzettel für die EU-Wahl stehen heuer neun Gruppen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, BZÖ, Neos, Rekos, "Europa anders" und EU-Stop. (APA, 24.4.2014)