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Silvio Berlusconi "geht es gut"

Foto: APA/EPA/Di Meo

Rom - Italiens wegen Steuerbetrugs verurteilte Ex-Premier Silvio Berlusconi hat am Mittwoch im Mailänder Justizpalast die Liste der Vorschriften unterschrieben, an die er sich während des Sozialdienstes halten muss. Damit beginnt für den Politiker die einjährige Phase, in der er gemeinnutzige Arbeit leisten muss.

Die Bewegungsfreiheit des Oppositionschefs wird bis März 2015 eingeschränkt. Der Vorsitzende der Mitte-Rechts-Partei Forza Italia wird zwischen 23 Uhr und 6 Uhr zu Hause bleiben müssen. Er darf mit Ausnahme eines dreitägigen Aufenthalts in Rom pro Woche seine Heimatregion Lombardei nicht verlassen.

Vier Stunden pro Woche

Monatlich wird Berlusconi eine Mitarbeiterin des Gerichts treffen müssen, die die Leistungen des Ex-Premiers bei der gemeinnützigen Arbeit in einem Altersheim in Cesano Boscone bei Mailand überprüfen wird. Berlusconi muss mindestens vier Stunden pro Woche Sozialdienst leisten. Außerdem wird er nicht mit Vorbestraften verkehren dürfen.

Berlusconi traf in den Mailänder Justizpalast in Begleitung seines Rechtsanwalts Niccolo Ghedini ein. "Mir geht es gut", versicherte er den Journalisten, die auf ihn warteten. Trotz seiner einjährigen Verurteilung wird Berlusconi weiterhin den Wahlkampf für seine Forza Italia in Hinblick auf die Europawahlen am 25. Mai führen. Am Donnerstag wird er als Stargast der von RAI 1 gesendeten Politshow "Porta a Porta" teilnehmen.

Der Sozialdienst ist für Berlusconi zwar eine Unannehmlichkeit, das Mailänder Gericht hat ihm jedoch jene Bewegungsfreiheit garantiert, die es ihm ermöglicht, für seine Forza Italia den EU-Wahlkampf zu führen. Der Medienunternehmer wird von Dienstag bis Donnerstag seiner politischen Tätigkeit in Rom nachgehen können. Dies bedeutet viel Zeit für die Wahlkampagne seiner Partei, die von sinkenden Umfragewerten und einer Abwanderung von Senatoren ins Lager der Mitte-Rechts-Partei NDC (Neue Rechte Mitte) um Innenminister Angelino Alfano belastet ist. (APA, 24.4.2014)