Beim heutigen Prozessauftakt des YLine-Strafverfahrens im Wiener Straflandesgericht war die lange Ermittlungsdauer von über einem Jahrzehnt ein großes Thema. Staatsanwalt Alexander Marchart appellierte an das Schöffengericht, sich davon nicht beirren zu lassen, entscheidend sei Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Die Verteidiger sehen in den langen Ermittlungen ein unfaires Verfahren.

Untreue, Insiderhandel, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und schwerer gewerbsmäßigen Betrug

Die Internetfirma YLine war 2001 in Konkurs gegangen, der Masseverwalter hatte 2002 auf Antrag der Gläubiger Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Hauptangeklagter ist Firmengründer und Ex-Firmenchef Werner Böhm, auf der Anklagebank sitzen zehn weitere Personen, frühere Vorstände und Aufsichtsräte sowie die Wirtschaftsprüferin von YLine. Die Anklage lautet auf Untreue, Insiderhandel, Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und schwerer gewerbsmäßigen Betrug.

Das Verfahren habe lange gedauert, obwohl es nicht so lange hätte dauern müssen - "da gibt es nichts zu rütteln", räumte Staatsanwalt Marchart ein. Hier gehe es aber nun um Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Für die Schuldfrage sei die Dauer des Ermittlungsverfahrens irrelevant. "Blenden Sie das aus", appellierte er an das Schöffengericht.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten Böhm, Oliver Scherbaum, kritisierte die lange Verfahrensdauer. Auch Verteidigerin Alexia Stuefer attackierte die über ein Jahrzehnt dauernden Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft habe selber elf Jahre lang Zweifel gehabt, eine überlange Verfahrensdauer sei verfassungswidrig.

Nach der Anzeige 2002 hatte die Staatsanwaltschaft Wien jahrelang ermittelt, auch der frühere BAWAG-Staatsanwalt Georg Krakow war schon mit YLine befasst. Schließlich führte die erst im Herbst 2011 gegründete Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Anklage dann 2012 zu Ende. Bei Einsprüchen dagegen entschied das Oberlandesgericht Wien, dass die Vorwürfe teilweise schon verjährt seien, sowie dass ein ursprünglich ebenfalls Angeklagter wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden kann.

YLine "mehr Schein als Sein"

Der Ankläger Marchart warf den Beschuldigten heute vor, sie hätten mit der YLine "mehr Schein als Sein" betrieben. Statt reale Umsätze zu erzielen sei es nur darum gegangen, sich in der Öffentlichkeit mit vielen Aktivitäten möglichst gut zu präsentieren, um frisches Kapital aufzutreiben und den Aktienkurs zu pushen. In der Firma habe es "eine verschworene kleine Gemeinschaft" gegeben, die die Malversationen betrieben hätte. So seien Beteiligungen erworben worden, die ebenfalls de facto wertlos gewesen seien und keine Umsätze generierten. Eigentlich sei die YLine schon im Jänner 2001 zahlungsunfähig gewesen, statt Konkurs anzumelden hätten die Angeklagten jedoch weiter versucht den Aktienkurs zu pushen und selbst Aktienpakete gewinnbringend zu verkaufen. Eine der ursprünglich Beschuldigten sei inzwischen verstorben, sie habe in ihren Aussagen den Hauptangeklagten Böhm "sehr glaubhaft" belastet, so der Ankläger.

Böhm-Verteidiger Oliver Scherbaum hob die Unschuld seines Mandanten hervor. Er hoffe auf ein faires Verfahren, denn es gehe nicht darum, ein Spektakel zu veranstalten, sondern nach 13 langen Jahren die Geschichte von YLine aufzuarbeiten. YLine habe sich als Pionier auf dem Internetsektor bewegt. "Das war ein wahnsinniger Hype im Jahr 2000, da hat es nicht viele gegeben. Heute verkauft WhatsApp Anteile um zig-Milliarden Dollar an Facebook. Ist es das wert?", so Scherbaum.

Böhm habe selbst im September 2001 den Konkursantrag eingebracht, führte der Anwalt für seinen Mandanten ins Treffen. Im selben Jahr hätte dies aber auch 5.000 andere Unternehmen gemacht, genau so wie in den Jahren davor und danach. Gründe für Insolvenzen gebe es viele, etwa Fehleinschätzungen über erwartete Entwicklungen. Deswegen seien aber die wenigsten dieser Insolvenzfälle strafbar, und das zu recht.

Spekulativen Geschäfte

Die vom Staatsanwalt vorgeworfenen spekulativen Geschäfte oder unrechtmäßigen Bereicherungen werde man nicht finden, sehr wohl aber den Paradefall, wie internationale Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, ohne Rücksicht auf die Existenz ihrer Vertragspartner nur auf ihren Vorteil schauten. Der Verteidiger spielte dabei auf den Kauf von 30.000 IBM-Computern durch YLine hin, deren hohe Rückzahlungsraten laut Anklage schlussendlich zur Zahlungsunfähigkeit der Firma geführt haben.

Mit IBM habe es schon ein Jahr zuvor eine Grundsatzvereinbarung zur gegenseitigen Förderung gegeben. Die Geschäftsbeziehung zu IBM habe sich nicht nur auf den Kauf von 30.000 PC bezogen, sondern es sei dabei auch um weltweite Synergieeffekte gegangen. Dies sei aber "hintertrieben" worden. "Diese Synergieeffekte und maßgeblichen Geschäftsbeziehungen werden Gegenstand werden", so Scherbaum.

Den Untreuetatbestand habe er nie verstanden, so der Anwalt weiter. Es sei auch lebensfremd, zu behaupten, die Vorstände hätten den Wert der Aktien vorgegeben. Tatsache sei, dass Böhm bei der Kaufpreisfindung von international anerkannten Experten beraten worden sei. Zudem gebe es am Internetmarkt ein Bewertungsproblem, weil es um immaterielle Güter gehe. "Wo soll da Untreue sein", so Scherbaum.

Der Sachverständige des Verfahrens, Thomas Keppert, wurde heute wegen einer Erkrankung von Werner Hallas abgelöst. (APA, 23.4. 2014)