Wien - Der Prozess rund um den SK Sturm hat am Mittwoch im Obersten Gerichtshof seinen vorläufigen Höhepunkt erlebt. Es ging um die Berufungen der acht verurteilten Angeklagten, aber auch um die Berufungen der Staatsanwaltschaft. Kartnigs Verteidiger plädierte vor allem für eine bedingte Haftstrafe, denn der Ex-Präsident habe sich nie bereichert, sondern für den Verein "seine private Existenz riskiert".

Die acht Angeklagten saßen wieder in derselben Reihenfolge im Saal des OGH, in der sie ein Jahr lang im Grazer Straflandesgericht Platz genommen hatten. Hannes Kartnig im dunklen Anzug wirkte angeschlagen und nervös, auch die anderen Beschuldigten machten keinen sehr optimistischen Eindruck.

Generalprokurator

Zunächst war der Generalprokurator am Wort. Er schilderte, dass die Stellungnahme seiner Behörde 260 Seiten umfasst, beschränkte sich in seinem rund einstündigen Vortrag aber auf die wesentlichen Punkte. Er antwortete auf mehrere Nichtigkeitsbeschwerden, die seiner Meinung nach kein Gewicht hätten. Er befand, dass die Verteidigerrechte in dem Verfahren keineswegs eingeschränkt worden waren, auch habe die nicht erfolgte Vereidigung der Schöffen zu Beginn 2012 keinerlei Relevanz, da es eine zusammenhängende Verhandlung gewesen sei, die nur über die Jahresfrist fortgesetzt worden war.

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte gegen die meisten Freisprüche in Teilbereichen keinerlei Einwände erhoben, lediglich im Fall der falschen Angaben über den Kartenverkauf gegenüber den Fußballverbänden. Diese hätten dadurch weniger Mitgliedsbeiträge vom SK Sturm bekommen, was die Anklagebehörde nicht als gerechtfertigt empfand.

"Private Existenz riskiert"

Kartnigs Verteidiger Roland Kier stellte vor allem die Frage nach dem Motiv seines Mandanten. "Er ist zu Sturm gekommen, als der Verein schwer verschuldet war", so Kier. "Er hat sich in den Kopf gesetzt, es muss in der Steiermark einen Fußballmeister geben", für seinen sportlichen Fanatismus habe er sogar "seine private Existenz riskiert." Kier plädierte eindringlich für eine bedingte Strafe und führte neben der Unbescholtenheit seines Mandanten auch die lange Verfahrensdauer von bereits acht Jahren an.

Eine Entscheidung des Senats wird für den Nachmittag erwartet. (APA, 23.4.2014)