Wien/Berlin/Essen – Bis ins Detail widmeten sich Österreichs Kartellbehörden dem fast eine Milliarde schweren Deal der deutschen Verlagsriesen Springer und Funke. Das zeigen schon ihre Bedingungen für die gerade erteilte Genehmigung. Die reichen nämlich bis zur Pflicht, im Fernsehmagazin "TV Digital" häufiger auf Sendungen österreichischer Privatsender hinzuweisen.

Das allein reicht nicht für den kartellrechtlichen Segen zum Kauf von Springers Frauen- und Programmzeitschriften. Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt hatten Bedenken, weil die Funke-Gruppe (früher: WAZ) über den "Kurier" eine Minderheit an der Verlagsgruppe News hält – die Österreichs Magazinmarkt beherrscht. Behörde und Anwalt beantragten eine vertiefte Prüfung des Kartellgerichts, die auch hohe Springer-Manager nach Wien einfliegen ließ.

Das Kartellgericht erteilte Funke „komplexe Verhaltensauflagen“, die den wettbewerbsrelevanten Einfluss auf die News-Gruppe „kappen“. So ließ es die Wettbewerbsbehörde verlauten. Im österreichischen Werbemarkt darf die Funke-Gruppe ihre Zeitschriften nicht gebündelt vermarkten. Medienvielfalt bei Frauen- und Programmzeitschriften in Österreich sehen die Behörden mit den Auflagen "sichergestellt“.

Das deutsche Bundeskartellamt will den Magazinverkauf bis Ende April entscheiden. Einige Springer-Titel sollen an einen anderen Verlag (Klambt) gehen. (red, DER STANDARD, 18.4.2014)