Brüssel/Graz - Die Grünen fühlen sich bestätigt, sie hätten schon lange vor diesem Szenario gewarnt. Tatsächlich gab die EU-Kommission am Mittwoch bekannt, dass sie Österreich wegen des Kraftwerksbaus an der Schwarzen Sulm in der Südweststeiermark vor dem Europäischen Gerichtshof klagen werde. Das Projekt würde zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität führen, heißt es in der Begründung.
"Immer wieder haben wir die Landesregierung darauf hingewiesen, dass das geplante Kraftwerk gegen EU-Recht verstößt und dass das schlussendlich für die Steuerzahler teuer werden wird", sagte die grüne Landtagsklubobfrau Sabine Jungwirth.
Rasches Handeln
Nach EU-Recht müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass sich der Zustand ihrer Oberflächenwasserkörper nicht verschlechtert. "Die Schwarze Sulm ist einer der längsten naturbelassenen Flüsse in der Region", argumentiert die EU-Kommission, die regionalen Behörden hätten hier aber "nicht im Sinne der Wasserrahmenrichtlinien entschieden". Indem sie nämlich ihr Okay zum Bau gaben.
Die steirische Landesregierung sei jetzt aufgefordert, rasch zu handeln, "wenn hier weiter EU-Wasserschutzrecht gebrochen wird, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe", sagte die Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig. Die EU-Kommission kritisiert konkret, dass die Wasserqualität der Sulm in einem Bescheid des Landes von "Sehr gut" auf "Gut" zurückgestuft wurde.
An diesem Punkt hatte sich ein Expertenstreit zwischen Bund und Land Steiermark entzündet. 2007 lag die Bewertung bei "Sehr gut". 2010 änderte der Bund die Rahmenbedingungen, die Wasserqualität musste nach neuen Kriterien nochmals geprüft werden, was ein "Gut" zur Folge hatte. Im Land argumentiert man, es handle sich nur um Interpretationsunterschiede - was zu den unterschiedlichen Bewertungen der Wasserqualität geführt habe. (Walter Müller, DER STANDARD, 16.4.2014)