Frage: Wie will die EU ein erneutes Desaster à la Hypo Alpe Adria verhindern?

Antwort: Der erste wichtige Schritt ist der Aufbau eines Bankenkrisenfonds ab 2015: Der Fonds soll aus den Beiträgen der europäischen Banken gespeist werden. Er wird nach acht Jahren seine volle Ausstattung in Höhe von 55 Milliarden Euro erreichen. Der Fonds soll künftig eingesetzt werden, um in Schieflage geratene Kreditinstitute finanziell zu stabilisieren. In der achtjährigen Übergangszeit wird zwar jedes Land zunächst einen Fonds für sich aufbauen - die Verschmelzung erfolgt erst nach und nach. Aber die Fonds dürfen sich gegenseitig im Ernstfall Geld borgen oder sich Kapital vom Markt leihen. Zudem ist der Fonds nicht die einzige Anti-Krisen-Absicherung.

Frage: Welche gibt es noch?

Antwort: Künftig wird geregelt, wer einspringen muss, um die Pleite einer Bank abzuwenden. Hier greift das "Bail-in"-Prinzip: Bail-in bedeutet, dass die Ansprüche der Bankengläubiger in Eigenkapital umgewandelt werden. Beispiel: Jemand hat für eine Million Euro Schuldscheine eines Kreditinstituts erworben. Kommt es zum Bail-in, müsste der Investor auf die Rückzahlung dieser Gelder teilweise verzichten. Stattdessen würde er Bankaktien erhalten. Umstritten war das Prinzip lange, weil auch reiche Sparer (Guthaben über 100.000 Euro) in das Bail-in einbezogen werden.

Frage: Mit den neuen Regeln wird sich das Hypo-Desaster also nicht wiederholen?

Antwort: Ein Fall Hypo wird nach Ansicht von Finanzexperten unwahrscheinlicher. Der Ökonom Jacob Funk Kirkegaard glaubt, dass die EU künftig einzelne Bankenpleiten ohne den Einsatz von Steuergeldern wird abfangen können, und zwar selbst dann, wenn größere Institute betroffen sein sollten. Allerdings geht Kirkegaard davon aus, dass bei einer neuerlichen branchenweiten Krise wie 2008 wieder Steuergelder eingesetzt werden müssen. Kein Wunder: 55 Milliarden in einem Krisenfonds sind eine vergleichbar kleine Summe. Zwischen 2008 und 2012 haben EU-Länder rund 600 Milliarden in direkte Bankenhilfen gesteckt. Mitsamt staatlichen Garantien beliefen sich Bankenhilfen auf 5,1 Billionen Euro. Zudem muss bei vielen Vorschriften erst getestet werden, ob sie etwas taugen.

Frage: Was ist damit gemeint?

Antwort: Das Bail-in funktioniert nur, wenn bei einer Bank genügend Mittel da sind, die für ein Bail-in eingesetzt werden können. Die neuen Regeln schreiben nur allgemein vor, dass die Bankenaufseher künftig bei jedem Institut sicherstellen sollen, dass es auch Gläubiger gibt, die zur Kasse gebeten werden können. Wie effektiv die Aufsicht das umsetzt, ist offen.

Frage: Wer entscheidet eigentlich, ob der Krisenfonds eingesetzt wird?

Antwort: Für 130 ausgewählte Großbanken und alle grenzüberschreitend aktiven Banken wird bei der Europäischen Zentralbank eine eigene Bankenaufsichtsbehörde eingesetzt. Sie muss im Ernstfall die wichtigen Entscheidungen treffen. Bei größeren Summen (ab fünf Milliarden Euro) haben alle Länder ein Mitspracherecht. Die EU-Kommission und der Rat können Entscheidungen zudem mit einem Veto belegen. Bei den kleineren Banken entscheiden weiter nationale Aufseher. (András Szigetvari, DER STANDARD, 16.4.2014)