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Eine von Peter Siegls dreisprachigen Ortstafeln an der Wiener Stadtgrenze.

Foto: APA/Schaulust
Klagenfurt/Wien - Für die Minderheitensprecherin der Grünen, NRAbg. Terezija Stoisits, bietet die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) den Gemeinden die Möglichkeit, mehrsprachige Zusatztafeln anzubringen. Daher sollten sich die Kommunen zu ihren Volksgruppen bekennen und gegenüber der Öffentlichkeit als zweisprachige Gemeinde präsentieren, stellte Stoisits am Freitag fest.

Zusatztafeln erlaubt

Durch eine Novelle der StVO (§ 53 Abs. 1 Z. 17a) ist es den Gemeinden nun gestattet, unter den amtlichen Ortstafeln Zusatztafeln anzubringen, welche "die Gemeinde näher beschreiben", wie es im Gesetzestext wörtlich heißt. "Diese Änderung steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit den Rechten der Volksgruppen, kann aber bestens für die Anbringung des Ortsnamens in den Sprachen der Volksgruppen genutzt werden", dazu Stoisits. "Denn der kroatische, slowenische oder ungarische Ortsname unter einer deutschsprachigen Ortstafel beschreibt den Ort wohl eindeutig näher, nämlich als einen, in dem auch die jeweilige Sprache gesprochen wird." Auf diesen Weg könnten in Österreich auch erstmals dreisprachige Ortstafeln möglich werden, was bei einige Gemeinden im Burgenland denkbar wäre.

"Kein Ersatz für tatsächlich zweisprachige Ortstafeln

Klar sei aber auch, dass diese Zusatztafeln kein Ersatz für "tatsächlich" zweisprachige Ortstafeln sein können. Die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der Minderheitenrechte, wie sie im Staatsvertrag festgeschrieben sind, und wie sie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachdrücklich bestätigte, bestehe natürlich weiterhin, sagte Stoisits. Hier sei eine Lösung schon längst überfällig.

Durch die jetzige Gesetzesänderung bestehe aber für die Gemeinden die Möglichkeit, unabhängig von entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung auf eigene Initiative tätig zu werden. Daher seien die Gemeinden und Bürgermeister aufgerufen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, denn anders als bei der Aufstellung von zweisprachigen Ortstafeln, könne die Anbringung von mehrsprachigen und ergänzenden Zusatztafeln auf Bundes- und Landesebene nicht blockiert werden.(APA)