Zusatztafeln erlaubt
Durch eine Novelle der StVO (§ 53 Abs. 1 Z. 17a) ist es den Gemeinden nun gestattet, unter den amtlichen Ortstafeln Zusatztafeln anzubringen, welche "die Gemeinde näher beschreiben", wie es im Gesetzestext wörtlich heißt. "Diese Änderung steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit den Rechten der Volksgruppen, kann aber bestens für die Anbringung des Ortsnamens in den Sprachen der Volksgruppen genutzt werden", dazu Stoisits. "Denn der kroatische, slowenische oder ungarische Ortsname unter einer deutschsprachigen Ortstafel beschreibt den Ort wohl eindeutig näher, nämlich als einen, in dem auch die jeweilige Sprache gesprochen wird." Auf diesen Weg könnten in Österreich auch erstmals dreisprachige Ortstafeln möglich werden, was bei einige Gemeinden im Burgenland denkbar wäre.
"Kein Ersatz für tatsächlich zweisprachige Ortstafeln
Klar sei aber auch, dass diese Zusatztafeln kein Ersatz für "tatsächlich" zweisprachige Ortstafeln sein können. Die staatliche Verpflichtung zur Umsetzung der Minderheitenrechte, wie sie im Staatsvertrag festgeschrieben sind, und wie sie das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nachdrücklich bestätigte, bestehe natürlich weiterhin, sagte Stoisits. Hier sei eine Lösung schon längst überfällig.