Wien - Das Justizministerium weist die Kritik der ÖVP am Entwurf für das Sexualstrafrecht zurück. Der Vorwurf zu geringer Strafdrohungen könne nicht nachvollzogen werden. "Eklatant unrichtig" sei auch der Hinweis, dass Diebstahl bei einem Schaden von über 40.000 Euro höher bestraft werde als Vergewaltigung. Der Strafrahmen für Vergewaltigung sehe hohe bis sehr hohe Freiheitsstrafen vor.

Unangemessene Relationen

Als bedrückend bezeichnet das Justizministerium den Umstand, dass in der Öffentlichkeit noch immer der Unterschied zwischen pornographischen Darstellungen Minderjähriger und der eigentlichen Missbrauchshandlung nicht klargestellt werde. Während schwerer sexueller Missbrauch von Kindern mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren bedroht ist, betrifft der kritisierte Tatbestand der "Kinderpornographie" bereits wirklichkeitsnahe Abbildungen geschlechtlicher Handlungen oder eines Geschehens, das den Eindruck solcher geschlechtlicher Handlungen vermittelt. Die Strafdrohung von zwei Jahren Freiheitsstrafe sei daher in Relation zu den Strafdrohungen für das tatsächliche Missbrauchsgeschehen nicht unangemessen. Im Fall der gewerbsmäßigen Tatbegehung kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden.

Während Grüne und SPÖ den Entwurf des Justizministeriums prinzipiell lobten, kommt nach der ÖVP auch Kritik von der FPÖ, die ebenfalls für einen höheren Strafrahmen für Sexualdelikte eintritt. Justizsprecherin Helene Partik-Pable will insbesondere im Bereich der Kinderpornografie höhere Strafen. (DER STANDARD, Printausgabe 23./24.08.2003)