Wels/Wien - Ein ehemaliger Rotlicht-Boss, der sich die Neonazi-Organisation "Objekt 21" als Schutztruppe angeheuert und sie mit etlichen Straftaten bis hin zu Brandstiftungen beauftragt haben soll, hat am Freitag im Landesgericht Wels fünf Jahre Haft ausgefasst. Er akzeptierte den Spruch, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Ankläger legte dem 53-jährigen Akademiker die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, schweren Betrug sowie die Auftragstäterschaft zu Nötigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Brandstiftung zur Last. Der ehemalige Bordellbetreiber habe sich eine Schutztruppe aufbauen wollen, um sich gegen die Konkurrenz behaupten zu können. Er soll seine Handlanger beauftragt haben, Mitbewerber einzuschüchtern. Einem sollen die Schergen des Angeklagten angedroht haben, ihm die Kniescheiben zu zertrümmern.

Angeklagter geständig

Konkret geht es unter anderem um einen Buttersäureanschlag auf ein Bordell in Wien, wo auch giftige Skorpione ausgesetzt wurden. Hinzu kommen Aufträge zu mehreren Anschlägen auf einen Sauna-Club in der Bundeshauptstadt: Dort wurde zunächst Feuer gelegt, das allerdings wieder ausging. Dann folgte eine Bitumenattacke gegen die Fassade und schließlich eine weitere Brandstiftung, bei der das Gebäude zur Gänze zerstört wurde. Für diesen finalen Anschlag soll der Angeklagte auch ein Fluchtmotorrad zur Verfügung gestellt haben. Neben der Anstiftung zu diesen Straftaten, die von Mitgliedern des "Objekt 21" ausgeführt wurden, soll der 53-Jährige auch einen Geschäftspartner um 500.000 Euro geprellt haben.

Der Beschuldigte zeigte sich bereits im Ermittlungsverfahren voll geständig. Es habe sich alles "genau so, wie es in der Anklage steht", abgespielt, sagte der Verteidiger. Er warb aber um Verständnis für seinen Mandanten: "Er ist ein Kaufmann. Und er hat irgendwann in eine Branche gewechselt, in die er nicht hätte wechseln sollen."

Kein "einmaliger Ausrutscher"

Das Gericht wertete es bei der Urteilsbemessung als mildernd, dass der Angeklagte unbescholten und geständig war, sowie, dass er einen Teil des Schadens gutgemacht habe. Den Privatbeteiligten wurden vom Schöffengericht allerdings noch Schadenersatzzahlungen in der Höhe von insgesamt rund 660.000 Euro zugesprochen, weitere Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg könnten folgen.

Dass die Strafhöhe von fünf bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren für einen Unbescholtenen relativ hoch sei, begründete die Richterin damit, dass es sich keinesfalls um einen - so der Verteidiger - "einmaligen Ausrutscher" gehandelt habe. Bei einem Tatzeitraum von 2007 bis 2013 könne man das nicht so sehen, sagte die Vorsitzende. (APA, 11.4.2014)