Bild nicht mehr verfügbar.

Ex-ÖBB-Chef Martin Huber, der ehemalige Telekom-Finanzchef Stefano Colombo und der ehemalige Telekom-Chef Heinz Sundt (von links).

Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Wien - Im Prozess um den Kauf einer Immobilie am Wiener Schillerplatz wurden am Freitag im Wiener Straflandesgericht mit den Ex-Telekom-Vorständen Heinz Sundt und Stefano Colombo sowie Ex-ÖBB-Chef Martin Huber und dessen Ehefrau alle vier Angeklagten freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Richterin Claudia Moravec-Loidolt begründete den Freispruch damit, dass ein wissentlicher Befugnismissbrauch von Sundt und Colombo mit Schädigungsvorsatz nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte. Der wichtigste Zeuge (der Leiter der Immobilienabteilung der Telekom, Anm.) sei erkrankt, der Ursprung der Geschäftshandlung habe also nicht vollkommen aufgeklärt werden können. 

"Ausgepackelter Verkauf"

Der Staatsanwalt im Telekom-V-Prozess, Michael Radasztics, hatte in seinem Schlussplädoyer naturgemäß die Verurteilung aller vier Angeklagten gefordert. Der Verkauf der Schillerplatz-Immobilie sei "mies ausgepackelt" worden - ohne Verkehrswertgutachten, ohne Ausschreibung und ohne andere Bieter, brachte er vor. Die Telekom Austria habe dadurch einen Millionenschaden erlitten. "Das ist Untreue".  Die Verteidiger sehen das naturgemäß anders und haben vier Freisprüche gefordert.

Es ging um den Vorwurf der Untreue (Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft) und gegen Huber auch wegen schweren Betruges. Vorige Woche wurde noch ein Geldwäsche-Verdacht gegen den ebenfalls angeklagten Ex-Finanzvorstand der Telekom, Stefano Colombo, bekannt.

Die Ex-Telekom-Vorstände Heinz Sundt und Stefano Colombo haben am Freitag einmal mehr darauf gepocht, sich auf den Immo-Chef im Unternehmen verlassen zu haben. Dieser konnte nicht dazu befragt werden, da er aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr vernehmungsfähig war. Richterin Claudia Moravec-Loidolt ging in ihrer Befragung im Laufe des Tages auf die Unterschriftenordnung der Telekom ein. Der Staatsanwalt hatte zuvor ausgeführt, dass darin nicht vorgesehen war, dass die Immobilienverträge von den Vorständen unterschrieben werden - was auch in 48 von 49 Deals der Fall war. Lediglich der Verkauf der Schillerplatz-Immobilie wurde von Sundt und Colombo unterzeichnet.

Sundt sah keinen Grund, nicht zu unterschreiben

Sundt hatte darauf verwiesen, von dem nicht vernehmungsfähigen Immo-Chef des Unternehmens um die Unterschriftenleistung zum Schillerplatz gebeten worden zu sein. Von den anderen 48 Immobiliengeschäften hatte er keine Infos. Er habe nicht daran gezweifelt, rechtens gehandelt zu haben. "Ich habe nichts dabei gefunden zu unterschreiben", sagte Sundt am Freitag im Wiener Straflandesgericht.

Dass er wenige Tage vor seinem Ausscheiden aus der Telekom noch den Schillerplatz-Vertrag unterschrieben hatte, rechtfertigte Sundt damit, dass er reinen Tisch vor der Übergabe machen wollte. Der Privatbeteiligtenvertreter der Telekom, Norbert Wess, merkte dazu an, dass Sundt bei den letzen acht Sitzungen der Telekom nur viermal anwesend gewesen sei. Auffällig sei auch, dass in den 48 Immo-Verträgen davor immer der Käufer zuerst unterschrieb und sich erst danach die Telekom verpflichtete. Nur beim Schillerplatz war es laut Wess umgekehrt, zuerst unterschrieben Sundt und Colombo und gaben der Käuferseite noch eine lange Frist zu unterzeichnen. Nach der Unterzeichnung durch Sundt und Colombo und vor der Unterzeichnung durch die Käuferseite (Ex-ÖBB-Chef Martin Hubers Ehefrau) kam im November 2006 die Baubewilligung der Behörde.

Wess setzte die Schadenssumme zur Wiedergutmachung bei 4,4 Mio. Euro an - inklusive Verzinsung. Die Verteidigung von Colombo führte an, dass dieser Anspruch verjährt sei, was Wess bestritt. Huber beteuerte erneut, nicht mit Sundt und Colombo über den Deal gesprochen zu haben. Unterzeichnet hatte seine Frau, die Anteile des ÖBB-Chefs an der Käufergesellschaft wurden von einem Treuhänder gehalten. (APA, 11.4.2014)