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Wer als Handwerker keine Rechnung stellt, könnte leer ausgehen.

Foto: AP/Pleul

Wien – Wenn es um das Finanzamt geht, ist es mit dem Unrechtsbewusstsein der Österreicher bekanntlich nicht so weit her. Rund eine Million Menschen pfuschen hierzulande. Wobei laut dem Linzer Schattenwirtschaftsexperten Friedrich Schneider rund zwei Drittel der Wertschöpfung aus der Schattenwirtschaft von sogenannten Nebenerwerbs-Pfuschern – erbracht werden. Das sind Leute, die einen offiziellen Job - teils als Selbstständiger, teils als Beschäftigter - haben, aber zusätzlich "schwarze" Überstunden machen.

Genau jenen könnte ein deutsches Urteil die Lust am Nebenerwerb an der Finanz vorbei möglicherweise kräftig verderben. Der deutsche Bundesgerichtshof hat nämlich geurteilt, dass ein Handwerker, der ohne Rechnung eine Arbeit erledigt, keinen Anspruch auf Bezahlung hat. Das wäre analog auch in Österreich so, sagte der Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal auf Anfrage der Austria Presseagentur. Wenn zwei Parteien gemeinsam bewusst das Recht umgehen, dann ist ihr Vertrag nichtig - sie können sich daher auch nicht wechselseitig klagen.

Ausjudiziert dürfte so ein Fall in Österreich zwar nicht sein, aber man könne es ähnlich sehen wie frühere Entscheidungen zur Entlohnung von Prostituierten, so Mazal. Auch diese konnten ihr Geld nicht einklagen, weil die Tätigkeit als sittenwidrig galt. Im Juni 2012 hat der OGH allerdings entschieden, dass Prostitution nach dem aktuellen Recht nicht mehr als generell sittenwidrig eingestuft werden könne, Sexarbeiterinnen können inzwischen ihren Lohn vor Gericht geltend machen. (APA/red, derStandard.at, 10.4.2014)