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Ulvi K. soll Opfer eines Justizirrtums geworden sein.

Foto: EPA/DAVID EBENER

Bayreuth - Im Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy hat der Angeklagte Ulvi K. die Ermordung der Neunjährigen aus dem fränkischen Lichtenberg geleugnet. Sein Mandant bestreite das Tötungsdelikt und den ebenfalls angeklagten sexuellen Missbrauch des Mädchens, sagte sein Verteidiger Michael Euler am Donnerstag vor dem Landgericht Bayreuth.

Das Geständnis des geistig Behinderten K. im ersten Prozess 2004 sei durch massiven Druck der Polizei entstanden. Der Fall Peggy ist einer der rätselhaftesten Kriminalfälle in Deutschland. Die Schülerin kehrte im Mai 2001 nicht von der Schule nach Hause zu ihrer Mutter zurück, sie ist seitdem spurlos verschwunden.

In einem ersten Prozess war 2004 der ebenfalls aus Lichtenberg stammende Ulvi K. vom Landgericht Hof wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach damaliger Überzeugung des Gerichts tötete Ulvi K. das Mädchen, weil dieses gedroht habe, ihrer Mutter von einer Vergewaltigung wenige Tage vorher zu berichten. Seine Haftstrafe musste der inzwischen 36-Jährige noch nicht antreten, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sitzt er in der Psychiatrie.

"Gut führbar wie verführbar"

Euler bestritt, dass es die als Mordmotiv vermutete Vergewaltigung überhaupt gegeben haben kann. Sowohl Peggys Mutter als auch ihre Turnlehrerin, die das Mädchen kurz nach dem mutmaßlichen Übergriff gesehen hätten, hätten nichts Auffälliges an Peggy erkannt. Ulvi K. habe in den Vernehmungen zudem weder die Kleidung des Mädchens noch körperliche Auffälligkeiten richtig beschreiben können.

Dass K. zum Mord ein später von ihm widerrufenes Geständnis ablegte, begründete der Verteidiger mit "Suggestion" durch die Polizisten. Sein Mandant sei "gut führbar wie verführbar" gewesen. Die Polizisten hätten ihn mit dem Versprechen zum falschen Geständnis gebracht, dass er dann nicht ins Gefängnis, sondern in ein Krankenhaus komme.

Tathergangshypothese vorhanden

Das Verfahren wird unter anderem wegen der Falschaussage eines mittlerweile verstorbenen Belastungszeugen neu aufgerollt. Im ersten Prozess hatte der zeitweilig zusammen mit Ulvi K. in der Psychiatrie untergebrachte Mann ausgesagt, dieser habe ihm gegenüber den Mord gestanden. Ein als Zeuge vernommener Richter, dem gegenüber der Mann die Falschaussage zugab, bezeichnete dies als glaubwürdig.

Zweiter Grund für die Wiederaufnahme sind Zweifel an einem für das Urteil maßgeblichen Gutachten. Der Gutachter ging damals davon aus, dass die Ermittler keine Tathergangshypothese aufgestellt hatten und folglich K. keinen Tatablauf suggerieren konnten. Doch mittlerweile steht fest, dass es solch eine Tathergangshypothese gab und diese frappierend dem widerrufenen Geständnis ähnelt.

In dem Fall tritt auch Peggys Mutter als Nebenklägerin auf. Durch ihre Anwältin ließ sie erklären, sie sei dankbar für den neuen Anlauf. "Wir hoffen, dass am Ende ohne Zweifel feststeht, was passiert ist", sagte Rechtsanwältin Ramona Hoyer. Außerdem sehe es ihre Mandantin als großes Glück, dass nach ihrer Tochter nun wieder gesucht wird - damit habe sie es besser als andere Eltern von vermissten Kindern. (APA, 10.4.2014)