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Sozialdienst oder Hausarrest - die Entscheidung über Silvio Berlusconis Strafe wird in Mailand gefällt.

Foto: REUTERS/Tony Gentile

Seine Haftverschonung verdankt Silvio Berlusconi seinem Alter von 77 Jahren. Ein Mailänder Gericht hat nun seit Donnerstag zu entscheiden, wie der Ex-Premier seine haftfreie Zeit verbringen muss – ob unter teilweisem Hausarrest oder im Einsatz für eine gemeinnützige Einrichtung. Die Chancen stehen gut: Neben seinen Verteidigern spricht sich auch der Staatsanwalt für den Sozialdienst aus. Das Urteil soll frühestens in fünf Tagen veröffentlicht werden.

Laut Medien soll Berlusconi sechs Stunden pro Woche in einer Anstalt für ältere Behinderte "resozialisiert" werden. Dagegen schlugen seine Anwälte ein neues Behindertenzentrum bei Arcore vor, in dem Berlusconi "zur Motivierung der Insassen" beitragen könne. Außerdem forderten sie, dass dessen "politischer Handlungsspielraum" erhalten werden müsse.

Kernfrage ist dabei, ob der Parteichef im EU-Wahlkampf mitmischen darf oder nicht. Obwohl er nicht selbst kandidieren kann, scheint im Listenzeichen von Forza Italia Berlusconis Name auf.

Vermutlich muss sich der Ex-Premier zwischen 23 und 7 Uhr zu Hause aufhalten, darf die Region nicht verlassen und darf weder Vorbestrafte noch Drogenabhängige treffen. Sein Pass wurde Berlusconi schon nach der Verurteilung im August entzogen. Von den vier Jahren Haft werden ihm drei wegen einer Amnestie erlassen, die unter seiner Regierung verabschiedet worden war. (Gerhard Mumelter aus Rom, DER STANDARD, 11.4.2014)