Keine bundesweite Petition fand in den vergangenen 20 Jahren mehr Unterstützer als die Forderung nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Hypo Alpe Adria. Die Petition, die auf der Parlamentshomepage noch unterzeichnet werden kann, übertrifft damit in puncto Zustimmung die Bürgerinitiative "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung", die ebenfalls mehr als 100.000 Unterschriften schaffte.

Das Parlament kennt neben dem Volksbegehren, das mit 100.000 Unterschriften eine hohe Hürde zur Behandlung vorsieht, zwei weitere Formen der direkten Bürgerbeteiligung: Petitionen und Bürgerinitiativen. Seit 1996 wurden 530 Petitionen und 226 Bürgerinitiativen im Parlament eingebracht.

Für diese Grafik haben wir alle im Parlament eingebrachten Anliegen erfasst und kategorisiert - jeder Kreis stellt ein Anliegen dar, bei Klick werden Details wie die Anzahl der Zustimmungserklärungen angezeigt.

Wer ein Anliegen verfolgt, das er oder sie gerne im Parlament diskutiert hätte, sollte sich entweder auf die Suche nach 500 Unterstützern machen oder mit einem Abgeordneten Kontakt aufnehmen: Eine Petition kann nämlich nur von Parlamentariern eingebracht werden. Für eine Bürgerinitiative (BI) ist man nicht auf das Gutdünken eines oder einer Abgeordneten angewiesen, braucht aber 500 Unterschriften von wahlberechtigten Personen - eine Online-Unterstützung ist nicht ausreichend.

Erst danach wird das Anliegen auf die Parlamentshomepage gestellt und kann dort seit dem Jahr 2011 zusätzlich online unterstützt werden. Diese Zustimmungserklärungen haben jedoch nur informativen Charakter, sie dienen laut Parlament lediglich "der Abbildung der politischen Interessenlage".

Nicht jedes Thema eignet sich für eine BI oder Petition im Nationalrat: Es kommen nur jene Anliegen in Frage, die in Gesetzgebung oder Vollziehung Bundessache sind. Für Landesmaterien sind Petitionen an den jeweiligen Landtag vorgesehen.

Egal wie breit eine Petitionen oder BI unterstützt wurde: Das Parlament ist nicht verpflichtet, die geforderte Maßnahme umzusetzen. Das Anliegen muss nicht einmal im Plenum des Nationalrats debattiert werden. Vorgesehen ist lediglich, dass das Vorhaben in einem eigenen Ausschuss, dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, behandelt wird.

Dieser Ausschuss hat dann mehrere Möglichkeiten: Er kann die Regierung um eine Stellungnahme bitten, er kann Hearings zum Thema veranstalten und dazu neben Experten auch den Einbringer oder die Einbringerin der BI einladen, er kann das Bürgerbegehr aber auch dem zuständigen Fachausschuss zuweisen. Wann sich der Ausschuss wie verhält, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch die Zahl der Online-Unterstützer sagt formal nichts darüber aus, wie mit dem Gegenstand verfahren wird.

"Unmittelbar ins Geschehen eingreifen"

Erfahrungsgemäß haben breit unterstützte Anliegen aber eine größere Chance, im Parlament beachtet zu werden. "Wenn eine Bürgerinitiative große Unterstützung hat, dann ist sicher ein Wille des Parlaments vorhanden, sich dem Anliegen anzunähern", sagt Werner Zögernitz, Präsident des Instituts für Parlamentarismus. Ob irgendeines der eingebrachten Bürgerbeteiligungs-Vorhaben tatsächlich etwas bewegt habe? "Eigentlich nicht", meint Zögernitz - verlorene Liebesmüh sei eine Bürgerinitiative dennoch nicht: Wer es schaffe, mit einem Anliegen im Fachausschuss zu landen, "kann auf diese Weise unmittelbar ins parlamentarische Geschehen eingreifen": Schließlich sei eine BI dann gleich zu behandeln wie beispielsweise ein Oppositionsantrag.

Mit 65 alleine unterzeichneten Petitionen brachte der grüne Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber mehr als ein Zehntel aller auf der Parlamentshomepage verzeichneten Petitionen ein - davon allein 19 zum Thema Atomausstieg, andere gegen Pragmatisierung, für ein Verbot von Plastiksackerln, gegen Motorbootrennen auf dem Attersee und eben auch die Petition für einen Untersuchungsausschuss zum Thema Hypo Alpe Adria.

Für Landespetitionen gelten zum Teil weniger strenge Bestimmungen als im Bund: So können in Wien auch nichtösterreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine Petition einbringen, es reicht ein ordentlicher Hauptwohnsitz, zudem kann auch online abgestimmt werden. (Text: Maria Sterkl, Grafik: Markus Hametner, derStandard.at, 13.4.2014)