Ist das jüngste EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung tatsächlich "ein sensationeller Sieg für 11.139 BürgerInnen", wie der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser ein wenig voreilig jubelte? Das wird sich wohl erst im Herbst dieses Jahres herausstellen – wenn der Verfassungsgerichtshof über die österreichische Regelung entscheidet und wenn sichtbar wird, wie die EU-Kommission und die Bundesregierung das Urteil konkret umzusetzen gedenken.

Dann wird auch klar sein, ob die jüngsten Medienberichte über die flächendeckende NSA-Überwachung Österreichs mehr sind als ein Gerücht. Daher ist es nicht sehr riskant vorherzusagen: Dass die Vorratsdatenspeicherung komplett verschwindet, ist eine Illusion.

Österreichs bekanntester Datenschützer Hans Zeger ist jedenfalls skeptisch. Er hält die nun höchstgerichtlich gekippte EU-Richtlinie für einen "Vorwand", mit dem Innen- und Justizressort ihre eigene Gier nach Informationen über Österreichs Bürgerinnen und Bürger bemänteln. Die erste Reaktion der jeweiligen Ressorts auf das EuGH-Urteil gibt ihm recht: Im Innenministerium will man sich den Luxemburger Spruch erst einmal "genau ansehen", und Justizminister Wolfgang Brandstetter beschwichtigt, Österreich habe ohnehin eine "sehr maßvolle Regelung". Einzig Infrastrukturministerin Doris Bures sieht sich in ihrer Skepsis "bestätigt".

Eines sollten aber auch die eifrigsten Datensammler beherzigen: Es gilt der Spruch der europäischen Höchstrichter, dass "die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken in vollem Umfang unvereinbar ist" mit der EU-Charta der Grundrechte. Die Privatsphäre der Menschen ist zu achten. Punkt. Freilich macht das EuGH-Urteil selbst eine Hintertür auf: Bei Gesetzen zum Sammeln und Speichern von Daten sei der Gesetzgeber verpflichtet, "auf die Verhältnismäßigkeit" zu achten, heißt es da. Man darf auf die kreativen Auslegungen des Wortes "verhältnismäßig" gespannt sein. (Petra Stuiber, derStandard.at, 8.4.2014)