Na bitte, die Polizei ist ja doch schnell da, wenn man sie braucht. Und sie handelt auch energisch und im Sinne der Generalprävention: Wenn ein zweijähriges Kind (noch dazu mit Migrationshintergrund) in einer Wohnung "herumtrampelt" und das Ruhebedürfnis eines benachbarten (wahrscheinlich älteren) Mitbürgers stört, dann steht der Beamte gleich vor der Tür, nimmt eine Anzeige auf, es gibt eine "Beanstandung" und bald auch eine Strafverfügung der Wiener Landespolizeidirektion über schlanke 70 Euro - wegen Ruhestörung. Im Kulanzweg auf 50 Euro herabgesetzt.

In Deutschland wurde das Immissionschutzgesetz geändert: "Kinderlärm" aus Kindergärten, von Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen gilt nicht länger als "schädliche Umwelteinwirkung". Im Gegenteil, laute Kinder sind als "sozialadäquate Lebensäußerung" anerkannt. In Österreich wollte vor einiger Zeit ein Bürgermeister vor einem Spielplatz eine Lärmschutzwand aufziehen, weil sich ein benachbartes Ehepaar beschwert hatte.

Manchmal hat man das Gefühl, viele Landsleute würden eher den vorbeidonnernden Verkehr als sozialadäquate Lebensäußerung betrachten (sonst hätten sie ihre schmucken Häuser nicht neben der Autobahn gebaut) oder die nervenden Schließsignale der U-Bahn-Türen oder den brüllenden Fernseher des stocktauben Nachbarn - als lebhafte Kinder. (RAU, DER STANDARD, 5.4.2014)