Das sind einmal positive Nachrichten: Das Wissenschaftsministerium hat gemeinsam mit den wesentlichen Kräften in der Österreichischen Hochschülerschaft einen Entwurf für ein neues ÖH-Wahlrecht ausgearbeitet, und fast alle sind damit zufrieden. Tatsächlich bedeutet das neue Gesetz eine wesentliche Verbesserung für die Studierenden: Sie können ab 2015 die ÖH-Bundesvertretung wieder direkt wählen. Damit wurde das Gesetz, das 2005 von Schwarz-Blau gegen den Willen der ÖH geändert worden war, repariert.
Die bundesweite Listenwahl, die jetzt wieder eingeführt wird, macht Demokratie ein wenig nachvollziehbarer und die Vertretung transparenter. Es gibt bundesweit wieder einheitliche Listen, und die Verfransung der Bundesvertretung wird eingedämmt: Statt wie zuletzt 100 Mandatare zu betragen, wird deren Zahl künftig auf 55 beschränkt. Mit diesem Schritt wird die Wahlbeteiligung, die bei der Studentenvertretung traditionell besonders schlecht ist (2013 lag sie nur noch bei 28 Prozent), zwar nicht wieder hinaufschnellen, aber eine Verbesserung ist das allemal: Zur Direktwahl kommen eine vereinfachte Briefwahl und das passive Wahlrecht für Studenten aus Drittstaaten.
Gerade auf der "Spielwiese" der Studentenvertretung ist es wichtig, dass angewandte Demokratie auch funktioniert und die Studierenden nachvollziehen können, wen sie gewählt haben - und vielleicht auch, warum. (Michael Völker, DER STANDARD, 4.4.2014)